Gebäudeverzeichnis

Hofpfad 9 (bei) - Kanonenhäuschen

Adresse: Hofpfad 9 (bei)
Primärkatasternummer: ----
Besitzer: 1827
[Stadtgemeinde]


Befunde aus Bauakten

Anmerkung: bislang konnten nur Quellen aus der Reichsstadtzeit (bis 1802) ausgewertet werden. 

1666: Die beiden Zimmermänner Caspar Wagenblast und Hans Matthes Leiß, "welche ein neue Hütten zu d[er] metallin Kazen uffm Theürershoff" und einen neuen Schlagbaum unter das Gelbinger Tor gemacht haben, erhalten am 5. Oktober 1666 jeweils fünf Taglöhne von 9 Schilling, macht insgesamt 3 Gulden (4/a129, S. 156). 

1675: Laut Stadtrechnung wird die "Hütten am Theürershoff, worinn die Kazen stehet", durch die drei Zimmermänner Hans Matthes Leiß, Caspar Wagenblast und Lienhard Conrad Schmid repariert, die auch weitere kleinere Reparaturen durchführen und insgesamt 4 Gulden 17 Kreuzer erhalten (4/a137, Bl. 119v).    

1736: Bei einem Augenschein wird die "Hütte, worinnen daß Geschoß verwahrt wird", als so baufällig vorgefunden, dass ein kompletter Neubau als notwendig erachtet wird. Die ganze Hütte soll mit geschnittenem Eichenholz errichtet werden, "umb mehrer Daurhafftigkeit willen, weilen dieselbige dem Gewitter sehr exponirt". Das Bauamt kalkuliert die Gesamtkosten auf 42 fl 36 xr, wovon 12 fl 45 xr auf den Arbeitslohn des Zimmermanns, 5 fl auf Bretter, 1 fl 36 xr auf Nägel, 3 fl auf Schalhölzer, und 20 fl auf vier "Aychblockh" (wohl Eichenbalken) entfallen sollen (4/2197, Bl. 124v). Laut Steuerrechnung 1736/37 wurde am 23. November 1736 ein Arbeitslohn von 14 fl an die beiden Zimmermänner Johann Georg Brintz und Georg Melchior Bernhardt ausbezahlt (4/a198, Bl. 140v)

1756: Das Tor an "dem Häußein, worinnen der sogenannte Katzenkopff steht", ist baufällig und soll erneuert werden  (4/2211, S. 42). 

1794: Der Rat beschließt am 3. März 1794, eine am 5. Oktober 1793 bei Christian Ludwig Neubert in Ludwigsburg "veraccordirte" (in Auftrag gegebene) Alarmkanone zu bezahlen, will aber wegen des Hauses, das erweitert werden soll, den Bericht des Bauamts abwarten (4/421, Bl. 81v). Das Bauamt berät am 17. Mai 1794, ob "das Hüttle auf dem Deurershof in welchem die Allärm Canon aufbewahrt wird", abgebrochen und durch ein "Block Hauß" ersetzt werden solle. Das Häuslein, in dem bisher der sogenannte "Katzenkopf" (einfache Böllerkanone ohne Lafette) stand, ist aber laut einem unlängst durchgeführten Augenschein weit genug, um auch die neu angeschaffte "Allarm Canon" aufzunehmen. Man könne deshalb zur Errichtung eines neuen Blockhauses nicht raten, schlage aber vor, vorsichtshalber die Gefache mit Backstein ausmauern zu lassen (4/2228, Bl. 17v). 

1794: Dem Rat wird am 6. August 1794 berichtet, dass die Alarmkanone auf dem Teurershof "aus Besorgung" (wohl aus Sorge wegen einem Diebstahl) "seye weggenommen worden", womit allerdings "bey einem entstehenden Brand kein Stük daselbst vorhanden seye". Der Rat beschließt: "Die Einrichtung, daß wieder ein Geschoß auf dem Theurers-Hof kommen solle, will man wohll[öblich]em Wach-Amt überlassen" (4/421, Bl. 346v-347r).

Beschreibungen

Das "Kanonenhäuschen" als Standort eines Alarmgeschützes in Brandfällen - und Namensgeber des "Katzenkopfs" 

Das "Kanonenhäuschen" bzw. ein Vorgänger des heutigen Gebäudes wurde nach derzeitigem Stand 1666 durch die Reichsstadt Schwäbisch Hall errichtet, um dort einen sogenannten "Katzenkopf" oder eine "Katze" unterzubringen, die bei Brandfällen in der Stadt zur Alarmierung abgefeuert werden sollte. Hierbei handelte es sich um ein einfaches Böller- bzw. Signalgeschütz, das aus einem kurzen gußeisernen Rohr mit Zündloch und breitem Fuß, aber ohne Lafette bestand. Der Katzenkopf wurde zum Abfeuern so aufgestellt, dass die Mündung senkrecht nach oben zeigte, mit Schwarzpulver geladen und mit Papier verdämmt. Üblicherweise erfolgte der Abschuss, indem die eiserne Spitze der zugehörigen Zündstange in einem Topf voller Glut erhitzt und in das Zündloch eingeführt wurde. Es ist sehr naheliegend, dass dieses Geschütz mit seiner ungewöhnlichen Bezeichnung der an das "Kanonenhäuschen" anstoßenden Flur "Katzenkopf" und damit dem heutigen Wohngebiet seinen Namen gegeben hat. 
Wie die revidierte Feuerordnung von 1680 zeigt, sollte das Abfeuern der "Katze uff dem  Deurers-Hoff" anfangs wohl vor allem die Verantwortlichen in der Stadt auf Brände in Landorten hinweisen. Einer undatierten Instruktion aus dem frühen 18. Jahrhundert zufolge hatte sich dann "diejenige Person, so zu dem Stuckh beym Theurershoff bey entstehender Feüersbrunst zum Schießen bestelt", im Falle eines Alarmleutens durch die als Brandwachen in der Stadt dienenden Türmer davon zu überzeugen, dass es in der Stadt tatsächlich brennt. Da die Talhänge damals nicht bewaldet waren (bis zum 19. Jahrhundert befanden sich dort vor allem Gärten und Weinberge), hatte man vom Standort des Kanonenhäuschens aus einen ausgezeichneten Blick auf Schwäbisch Hall. Im Brandfall mussten mit der Böllerkanone schnell hintereinander zwei Schüsse abgefeuert werden. Würde der Brandwächter ein Feuer in einem der Landgemeinden beobachten, müsse er mit zwei langsamer abgefeuerten Schüssen Alarm schlagen und dann in die Stadt eilen, um dem Stättmeister und dem Feuerwehrhauptmann anzuzeigen, wo er den Brand beobachtet hatte. Laut der reichsstädtische Feuerordnung von 1731 musste der Bauer auf dem Teurershof "drey Schuß starck und schnell aufeinander abfeuren", um auf diese Weise die Landbevölkerung zur Hilfeleistung aufzufordern. Das Signal vom Teurershof sollte mit den auf den Land- und Kirchtürmen vorhandenen "Doppelhacken" (= Hakenbüchsen) wiederholt werden, bis die Gefahr gebannt oder "der Zulauff aller Orten geschehen." 
Ob die im Rüstkammerinventar von 1606 auf dem Teurershof erwähnte "Trummen" (Trommel) und zwei "Bürstbüchslin" (Pirschbüchsen) bereits dem Auslösen von Feueralarm dienten, ist unbekannt. Dagegen spricht, dass die Haller Feuerordnung von 1659 nur Alarmsignale durch die Türmer in der Stadt erwähnt. Ein späteres Inventar der Rüstkammer von 1666 nennt dann "in der hierzu gebauten Hütten 1 Katzen". Bereits 1675 wurde "die Hütten am Teürershoff, worinn die Kazen stehet" repariert, 1736 musste das Gebäude wegen Baufälligkeit komplett neu erstellt werden. Die Verwendung von Eichenholz sollte eine längere Haltbarkeit bewirken. 1756 erneuerte man das baufälige Tor "an dem Häußein, worinnen der sogenannte Katzenkopff" steht. 1794 erfolgte die Anschaffung einer durch den Stück- und Glockengießer Christian Ludwig Neubert in Ludwigsburg gefertigten Signalkanone, deren Rohr vermutlich aus Messing oder Bronze bestand. Mit Gesamtkosten von fast 950 Gulden war dieses Stück dann aber so teuer, dass man es offensichtlich nicht unbeaufsichtigt in der Hütte stehen lassen wollte, sondern anderswo unterbrachte (vermutlich in der Stadt). Das Wachamt sollte 1794 Sorge tragen, "daß wieder ein Geschoß auf dem Theurers-Hof kommen solle". Im Zuge der Anschaffung dieser Kanone hatte es offenbar Überlegungen gegeben, die Hütte neu zu bauen oder wenigstens die Gefache mit Ziegelsteinen auszumauern. Die weitere Geschichte des Gebäudes ist noch unbekannt.
In seiner jetztigen Form hat das "Kanonenhäusle" einen rechteckigen Grundriss von 3,60 x 3,38 m und ist am First 3,85 m hoch. Es handelt sich um eine eingeschossige Fachwerkkonstruktion mit Walmdach, die auf einem umlaufenden Ziegelfundament sitzt. Im inneren ist ein Pflasterbelag aus unbehauenen Steinen vorhanden. Die Gefache sind mit Ziegelsteinen ausgemauert. Eine 1989 durch den Schwäbisch Haller Architekten Dipl.-Ing. Hansjörg Stein zusammen mit Jörg Eckstein gefertigten Bauaufnahme zufolge muss der Bau auf der Nordwestseite erweitert worden sein. Anhand eines als Auflage für die Dachkonstrution dienenden Unterzugs lässt sich erkennen, dass die ursprünglliche Breite etwa 2,40 m betragen haben dürfte. Der Umbau erklärt auch die in der Frontalansicht asymmetrische Form des Dachs. Bei dieser Gelegenheit muss auch das heute 1,45 m breite Tor versetzt worden sein. Informationen dazu, wann das Haus in seiner heutigen Form erstellt worden ist, fehlen bislang. 

historische Beschreibungen

1608 (Inventar der Rüstkammer): 
„Uffim Theurershof:
1 alde Trummen
2 Bürstbüchslin die ain mit ainem Feurschloß“ (5/1700)  
[Anmerkung: Ob sich dieser Eintrag auf einen möglichen Vorgänger der 1666 neu erbauten Hütte bezieht, kann nach derzeitigem Stand nicht entschieden werden]

1666 (Stadtrechnung): „d[en] 5. 8bris [1]666 zweyen Zimmermännern Caspar Wagenblast u[nd] Hannß Mattheß Leißen, welche eine neüe Hütten zu d[er] metallin Kazen uffm Theürers Hoff, undt ein neüen Schlagbaum unters Gelb[inger] Thor machen, jedem 5 Taglohn à 9 ß zalt vermög nechstvorerwehnten Zettels 3 fl“ (4/a129, S. 156).  

1666 (Inventar der Rüstkammer): „Auff dem Spitahl oder Theurershoff in der hierzu gebauten Hütten 1 Katzen“ (5/1700).

1675 (Stadtrechnung): „den 16. Aprilis a[nn]o [1]675 d[en] dreyen Zimmermännern, so die Weg und Stegen oberhalb des Scharffrichters Hauß, wie auch die Hütten am Teürershoff, worinn die Kazen stehet, reparirt, und ein Deckel auff den Bronnen hinter dem Marstall machen, allß Hanß Mathes Leißen 2 Tag Wagenblasten 5 Tag ad 11 ß und Lienh[ard] Conrad Schmiden 6 Tag ad 10 ß verlohnt, innhalt angezogenen Zetels 4 fl 17 ß“ (4/a137, Bl. 110v)   

1736 (Bauamtsprotokoll): „Actum d[en] 16. Maii etc. 1736. Ist von seiten deß Bauambts, Herrn Feurhauptmanns, oben an dem Deurershoff bey d[er] so genandten Katz ein Augenschein eingenommen und so viel gefunden worden, daß die Hütte, worinnen daß Geschoß verwahrt wird, dergestalten baufällig, daß selbige anders nicht, alß mit Wiederaufbauung einer neuen Hütte kann besorgt werden“ (4/2197, Bl. 124v)

1736 (Stadtrechnung): „d[en] 23. Nov[em]ber 1736. Denen Zimmermeistern Johann Georg Brintzen u[nd] Georg Melchior Bernhardten vor das oberhalbs denen Spital-Bergen, nahe bey dem dem so genannten Theürers-Hoff von eichenem Holtz gemachte Hüttlein, zu der Katzen oder Stücklein, nebst einem von gehobelten Brettern darein verfertigten Verschlag L[aut] Z[ettel] N[ume]ro 30 14 fl“ (4/a198, Bl. 140v)

1756 (Bauamtsprotokoll): „Actum Hall d[en] 3ten Martii 1756 [...] Andreas Bauer zeigt an, daß das Thor an dem Häußein, worinnen der sogenannte Katzenkopff steht, sehr baufällig und wieder zu repariren wäre. Man will solches durch Hrn. Baumeister nebst Zuziehung deß Zimmermeisters es besichtigen und alsdann nach Befinden herstellen lassen“ (4/2211, S. 42). 

1794 (Bauamtsprotokoll): „..das Hüttle auf dem Deurershof in welchem die Allärm Canon aufbewahrt wird...“  (4/2228, Bl. 17v). 

Beschreibungen aus der Denkmalliste 

Hofpfad 9 (bei) (Flst.-Nr. 0-902). Schutzhütte, sog. Kanon[en]häuschen, kleiner Fachwerkbau mit rundbogigem Tor und Walmdach, möglicherweise zur Aufbewahrung einer Signalkanone zur Brandmeldung errichtet, um 1800 (aus: Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg, Stadt Schwäbisch Hall, Stand 13.11.2013)

Besonderheiten

Auszug aus der revidierten Feuerordnung der Reichsstadt Schwäbisch Hall von 1680
aus: Revidirte Feuerordnung deß Heiligen Reichs Statt Schwäbischen Hall publicirt Anno 1680, Schwäb. Hall (Hans Reinhard Laidig) 1684, § 21; Signatur: HV 126/4 Nr. 18

„21. Wann mit der Katzen uff dem Deurers-Hoff ein Feuer-Zeichen gegeben wird, daß einige Brunst uff dem Land, es sei in der Ferne oder Nähe, obhanden sei, sollen diejenige in der Ordnung benandte Herren und Personen, so Special-Verrichtungen haben, vor dem Rathaus erscheinen, und daselbst fernere Ordnung erwarten.“ 

Auszug aus der erneuerten und verbesserten Feuerordnung der Reichsstadt Schwäbisch Hall von 1731
aus: Des Heil. Reichs-Stadt Hall in Schwaben erneuert- und verbesserte Feuerordnung, publicirt Anno 1731, Schwäbisch Hall (Georg Michael Mayer) 1731, S. 24f; Signatur: HV 126/5, Nr. 2

„Wofern eine Brunst ausser der Stadt, als zum Exempel in der Spithal-Mühlen, in denen Ziegel-Hütten, im Deurers-Hoff oder sonst benachbarten Orthen und Dorffschafften entstehen, oder eine feuers-gefährliche Flamme und Helle sich ereignen, und nicht bey Zeiten ein Zeichen mit einem Schuß auf dem Deurers-Hoff gegeben würde, alsdann der Michels-Thürner sogleich die Anzeig bey dem Feuer-Hauptmann thun, und was ihme darauf befohlen wird, weiter in Obacht nehmen sollte; Damit aber das Land-Volck gewiß wissen mögte, daß ein Unglück in der Stadt vorhanden, so soll der Bauer auf dem Deurers-Hoff, wann er siehet, daß die Gefahr überhand nehmen will, drey Schuß starck und schnell aufeinander abfeuren, deme dann die übrige Land-Thürner und die so mit Doppelhacken versehen, es gleichfalls mit drey Schuß aufeinander nachzuthun, und biß die Gefahr entweder gemindert, oder der Zulauff aller Orten geschehen, beständig nach und nach, jedoch allezeit mit 3 Schuß aufeinander die Loßung zu geben haben.“ 

Instruktion für den Brandwächter auf dem Teurershof, undat., wohl frühes 18. Jahrhundert
Signatur: 4/201, S. 256-257

„Instruction vor diejenige Person, so zu dem Stuckh beym Theurershoff bey entstehender Feüersbrunst zum Schießen bestelt

Ihr werdet hiemit von Obrigkeit weg[en] bestelt und verordnet, daß sobald ihr ein Zeich[en] mit dem schnellen Glockenschlag von denen 4 Thurnern bey St. Mich[ael], Catharin und Joseph in der Stadt Feüersgefahr halben hören werdet, euch ohngesäumt zu eürem Stückh verfüg[en], zum Schießen fertig machen und wann alsdann nun würckliche Flamme außschlagen würde, ihr auf deren Wahrnehmung 2 Schuß schnell aufeinander verrichten, mit dem 3ten Schuß aber auf weiteren Befehl verwarten, auch solches bey entstehender Brunst uff dem Land mit 2en aber doch etwas langsamer auf einander folglich Schießen beobachten und sogleich, an welcher Gegend das Feüer erschienen, es etc. Herrn amtsregierenden Stättmeister und Herrn Feuerhaubtmann anzeigen und wegen deß weiteren Schießens Befehl erwarten solltet.“ 
 

Abrechnung für die Beschaffung einer Signalkanone, 1795
Signatur: 4/1170, S. 221f.

„Actum den 17. Martii 1795.
Legitur Zeugamtlicher Bericht von Herrn Amtmann Gloken folgenden Inhalts: Nachdem zwischen dem Zeugamt und dem Stük- und Glokengießer Christian Ludwig Neubert aus Ludwigsburg getroffenen Accord die Verfertigung einer 6pfündigen Allarm Canone betr[effend] hat solcher nach dem den 5. October 1793 unterschriebenen Aufsaz zu fordern:
Vor die Canone selbst so laut Waagzettel gewogen 826 lb 
thut der Centner zu 80 fl gerechnet 660 fl 48 xr
Vor das Stadtwappen Jahrzahl und Delphin 12 fl
das Trankgeld vor die Gesellen 5 fl 30 xr
Zur Lavetten vor Wagner, Schreiner, 
Schmid, Sattler, Drechsler, und 
Kupferschmid Arbeit, ingleichen dem 
Burstenmacher, und vor abgegebene 
Patronen und andere Kleinigkeiten 
zusammen 217 fl 2 xr

Hieran hat solcher von hochlöbl. Aerarii erhalten 300 fl
740 lb altes Metall a 28 xr 345 fl 20 xr 
gebührt ihm also noch 249 fl 58 xr 2 d.

Ferner sind noch folgende Conto theils bezahlt worden, theils noch zu bezahlen, als:
Hrn. Baugegenschreiber Lochner bey Abholung 
der Canone an Diaeten, Vorspan und 
Trankgeld laut Specification 59 fl 3 xr
dem Stallknecht Hofmann vor Zährung,
Futtergeld, Weeggeld u[nd] Heflerlohn 9 fl 54 xr

Ingleichen wurde am Tag, da die Canone
auf dem Theurershof probiret worden, 
von der Deputation sowohl als denjenigen
Personen, so dabey bemühet 
gewesen, bey dem Glockenwirth Deutelin
verzährt 14 fl 46 xr

Summa samlt[icher] Kosten 
949 fl 1 x 2 d.“ 
 

Quellen

Archivalien:

  • StadtA Schwäb. Hall 4/201 (Instruktionenbuch, Bd. 3), S. 256-257
  • StadtA Schwäb. Hall 4/421 (Ratsprotokoll 1794), Bl. 81v
  • StadtA Schwäb. Hall 4/1170 (Protokolle der Steuerstube, 1793-1795), S. 221f.
  • StadtA Schwäb. Hall 4/2197 (Protokolle der Bauherren über Baumaßnahmen der Stadt, 1734-1736), Bl. 124v
  • StadtA Schwäb. Hall 4/2211 (Protokolle der Bauherren über Baumaßnahmen der Stadt, 1756), S. 42
  • StadtA Schwäb. Hall 4/2228 (Protokolle der Bauherren über Baumaßnahmen der Stadt, 1793-1795), Bl. 17v
  • StadtA Schwäb. Hall 4/a129 (Steuerrechnung auf Jac. Apost. 1666/1667), S. 156 
  • StadtA Schwäb. Hall 4/a137 (Steuerrechnung auf Jac. Apost. 1674/1675), Bl. 119v 
  • StadtA Schwäb. Hall 4/a198 (Steuerrechnung auf Jac. Apost. 1736/1737), Bl. 140v 
  • StadtA Schwäb. Hall 5/1700 (Inventar der Rüstkammern, 1666) 
  • Revidirte Feuerordnung deß Heiligen Reichs Statt Schwäbischen Hall publicirt Anno 1680, Schwäbisch Hall (Hans Reinhard Laidig) 1684 [in: HV 126/4] 

Weblinks:

Literatur:

  • Susanne Wenger: Feuerordnungen, wie sie in Schwäbisch Hall während der Reichsstadtzeit zwischen 1500 und 1800 bestanden, in: Der Haalquell 23 (1971), S. 55-56 u. 60