Haller Häuserlexikon – Besitzerliste 1827
Pfarrgasse 3
Primärkatasternummer: 28
Besitzer: 1827
Stadler, Tobias, Schneider, Witwe
Besitzerliste
Mit Kaufvertrag vom 13. Dezember 1672 veräußerte der Rat der Reichsstadt das Haus Pfarrgasse 3 an Georg Mack, Präzeptor (das Haus lag damals zwischen zwei städtischen Häusern - einem, das von Johann Ernst Sleidanus, Präzeptor, und einem, das Georg Mack bislang bewohnt hatte. Der Kaufpreis betrug 200 fl. Festgelegt wurde in diesem Kaufvertrag auch der freie Gang in den Hof des Nachbarn Sleidanus, in dem sich Waschkessel und Backofen befanden, die beide Hausbesitzer nutzen durften. Die Tür in diesen Hof war verriegelt zu halten. (Abschrift des Kaufvertrags in StadtA Schwäb. Hall 10/310; StadtA Schwäb. Hall 4/844, fol. 38R-39V)
1695 verkauften die Vormünder der minderjährigen Kinder Georg Macks und seine Schwiegersöhne Johann Jacob Stadtmann und Jörg David Lienhardt, beide Seiler, das von ihrem Vater bzw. Schwiegervater ererbte Haus in der Pfarrgasse an Johann Christoph Weidner, Apotheker, um 400 fl. Anlieger waren 1695 Georg Siegmund Gammersfelder, Bortenwirker, und Dr. Johann Balthasar Feyerabend. Bezüglich Waschkessel und Backofen sollte es bei dem 1672 vereinbarten bleiben. (StadtA Schwäb. Hall 4/668, fol. 107V-108V)
1695 klagte Johann Christoph Weidner, Apotheker, als Besitzer diesen Hauses gegen den Besitzer des Nachbarhauses Pfarrgasse 1, Dr. Johann Balthasar Feyerabend, Mediziner und Physicus, dem auch das Gebäude Klosterstraße 8 gehörte. Feyerabend versperrte ihm den Zugang zum Wasch- und Backhaus im Hof des Hauses Pfarrgasse 1, der ihm aufgrund des Verkaufsvertrages von 1672 garantiert war. Feyerabend argumentierte, dass durch das übermässige Waschen und "Sudlen" sein Haus und vor allem sein Keller erheblichen Schaden gelitten hätten. Um das zu unterbinden, habe er 1693 überhaupt nur das ehemalige Schleidanische Haus (damals im Besitz der Erben der Maria Euphrosina Bühler, Wirtin zu Wolpertshausen) erworben. Der Rat bestätigte das Recht Weidners, Waschkessel und Backofen zu nutzen, allerdings nur für sich selbst, nicht für allerlei Freunde und Verwandte. (StadtA Schwäb. Hall 10/310)
1706 gehörte das Haus immer noch Johann Christoph Weidner, Apotheker (4/670, fol. 180V)
1715 wurde das Haus von Johann Melchior Gammersfelder, Kanzlist, für 450 fl erworben. Verkäufer war Andreas Hieronymus Hartmann, Forstverwalter und Amtsschreiber zu Vellberg, der das Haus erst im Jahr zuvor von Johann Christoph Weidner, Fleischschätzer und Apotheker, erworben hatte. Anlieger waren 1715 Actuar und Umschlagsexpeditor Bonhöfer und Johann Sigmund Gammersfelder, Kornschreiber. Der Verkaufsvertrag berief sich auf den Verkauf von 1672 und das Ratsurteil von 1695, was die Wasch- und Backgerechtigkeit im Hof des Actuars Bonhöfer anging. (Kaufvertrag v. 1. Juni 1715: StadtA Schwäb. Hall 4/673, S. 642-645)
Mit Kaufvertrag vom 23. August 1764 ging das Anwesen für 280 fl an Leonhard Michael Burckhard, Schneider, über. Dessen Ehenachfolger wurde der Schneider Tobias Stadler.
Verkäufer waren 1764 die Vormünder der Tochter des Kanzlisten Johann Melchior Gammersfelder. Der Verkauf selber scheint schon zwei Jahre vorher - im Dezember 1762 - verabredet worden zu sein, wurde aber verspätet eingetragen. Anstößer waren 1764 Archidiakon Haspel und Johann Gottfried Röhler, Mesner in St. Michael. Ein vorher vorhandener oberer Backofen wurde abgerissen und durch einen neuen in der Tenne ersetzt. Der Besitzer der Hauses hatte außerdem Zugang zum Waschkessel und Backofen im Hof des benachbarten Mesner Röhler, wobei dieses Recht nur für die Bewohner des Hauses, nicht aber für Freunde und Verwandte aus anderen Teilen der Stadt gelten sollte. Ein Tag vor einer Benutzung war dem Besitzer des benachbarten Hauses Bescheid zu geben; der Hof mit Waschkessel und Backofen sollte immer verriegelt sein. (StadtA Schwäb. Hall 4/685, fol. 422V-423V)
1775 verkaufte Burckhard seiner Nachbarin, der Witwe Röhler, die Wasch- und Backgerechtigkeit um 13 fl, die damit für alle Zeiten aufgehoben sein sollte. Die Tür in das Höfle vom Haus Burckhard aus sollte wie bisher immer verschlossen sein und nur geöffnet werden, wenn Feuersgefahr drohte. Sollte es in Zukunft Konflikte zwischen den beiden benachbarten Hausbesitzern geben, erhielten die des Röhlerschen Hauses das Recht, das Türlein zuzumauern. (StadtA Schwäb. Hall 4/685, fol. 422R, Randbemerkung)
Bleistift in 4/1547: Noller. II. Haus bis 1959
Befunde aus Bauforschung
Gerüst dendrochronologisch datiert auf 1423/24. (BF Lohrum/Bleyer)
Beschreibungen
1827: Wohnhaus mit 9,1 Ruten
Das hohe, giebelständige, verputzte Fachwerkwohnhaus - dreieinhalbgeschossig, mit dem noch erkennbaren Zwischengeschoss über dem Eingang, drie Vorstößen auf z.T. langen profilierten Knaggen und hohem Satteldach - kann ins 16. Jh. datiert werden. Der Bau überliefert ein Bürgerhaus der Entstehungszeit und gehört zu den ältesten uns bekannten Zeugen bürgerlicher Wohnbauweise in der Kernaltstadt. (StadtA Schwäb. Hall: Liste der Kulturdenkmale Stadt Schwäb. Hall, Stand 10/1982. S. 348)
Pfarrgasse 3 (Flst.Nr. 0-31/2). Fachwerk-Wohnhaus. Dreieinhalbgeschossig, drei Vorstöße, profilierte Knaggen, hohes Satteldach, Bohlenstube mit Bohlendecke. Um 1430 (d). § 2 ( aus: Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg, Stadt Schwäbisch Hall, Stand 13.11.2013)
Quellen
StadtA Schwäb. Hall 4/881, fol. 34V