Haller Häuserlexikon – Besitzerliste 1827
Neue Straße 33 - ehem. Brückenbad
Primärkatasternummer: 764
Besitzer: 1827
Churr, Johann Friedrich, Kaufmann
Besitzerliste
1349 schenkten Hermann und Adelheid Schneewasser eine Abgabe aus ihrer Badstube an der Brücke an das Spital zu Schwäbisch Hall. (StadtA Schwäb. Hall H01/U 37)
1359 trennte sich Adelheid Schneewasser, mittlerweile verwitwet, mit Zustimmung ihres Sohnes Konrad völlig von der Badstube und übergab sie dem Spital. (StadtA Schwäb. Hall H01/U 66)
Die Familie Schneewasser gehörte zum Stadtadel. Offenbar gehörte ihr vor 1349 das Obereigentum am Brückenbad, ihre Mitglieder arbeiteten sicher nicht selbst als Bader.
1497 verkaufte der Ledergerber Leonhard Feyerabend seine Badstube genannt das Brückenbad an Lienhart Seger, Vorderbader. Anlieger waren damals das Brückentor, die Stadtmauer und Wendel Ferber. (StadtA Schwäb. Hall 17/478)
1580/1581: Laut einem am 22. März 1580 auf der Kanzlei angegebenen und am 14. Juli 1581 aufgerichteten Vertrag verkaufen Michael Rauch, Pfarrer Ludwig Schlupffer zu Michelbach, Hans Cappel zu Geislingen, Hans Baier, alle als Erben der Barbara, Witwe des Hans Stetter, das Brückenbad samt dem Wildbad dahinter, zwischen Hans Horn und der Stadtmauer gelegen, für für 654 Gulden an Hans Dischinger, Bürger zu Hall (4/653, fol. 38v)
1598: Hans Dischinger, Bürger zu Schwäbisch Hall, verkauft seine Badstube, das Brückenbad genannt, samt dem Wildbad dahinter, gelegen zwischen Ulrich Neiding und der Stadtmauer, laut einem am 19. Oktober 1598 auf der Kanzlei eingetragenen Vertrag für 925 Gulden an Jacob Koch. Dieser hat offenbar 500 Gulden bar erlegt, die restlichen 425 Gulden sollen ab 1599 durch die Zahlung von jährlich 25 Gulden auf Martini (11. November) abgetragen werden. Am 24. September 1600 gibt Dischinger einem Nachtrag zufolge auf der Kanzlei an, dass er die verbliebene Schuldsumme von 375 Gulden an Anna, Peter Keebs Witwe, abgetreten habe. Am 27. August 1606 gibt Jörg Kremer (wohl ein Erbe der Anna Keeb) auf der Kanzlei an, dass Walpurga, Jakob Kochs Wittib, die letzte Zahlung getätigt und die Schuld vollständig getilgt hat (4/655, fol. 165r-v).
1607: Der Brückenbader Peter Heffner (Häfner) verkauft laut einem am 9. Oktober 1607 eingetrgenen Vertrag die Behausung und Badstube "bey der Bruckhen" zwischen Jörg Schübelin und dem Brückenturm für 1.200 Gulden an Blasius Katzendörffer. Der Käuferhat eine Anzahlung von 600 Gulden in bar geleistet und soll die Restschuld von 600 Gulden in Jahresraten von 25 Gulden abzahlen, die jährlich auf Michaelis (29. September) fällig sind (4/655, Bl. 256v).
1635 nach dem Tod von Peter Häfner, Brückenbader, und seiner Ehefrau erbten ihre Kinder Hans Caspar und Catharina das Brückenbad samt dem Wildbad. In der Erbteilung fiel das Bad offenbar zunächst Catharina zu, die es aber sofort um 850 Gulden an ihren Bruder verkaufte. (StadtA 14/623) Hans Caspar Häfner heiratete eine Woche nach der Erbteilung seiner Eltern Margaretha Höckher, Witwe des Hans Jörg Höckher, Skribent, der nach einjähriger Ehe 1632 von Bauern erschlagen worden war. Margaretha war eine Tochter des Johann Georg Blessing, Pfarrer zu Fichtenberg (Pfarrerbuch Württembergisch Franken, Bd. II, S. 40, Nr. 238).
Margaretha Häffner starb als Witwe 1665. Das Brückenbad hatte sie mit einem Kaufvertrag v. 11. September 1662 zu diesem Zeitpunkt schon an ihren ältesten Sohn Johann Joseph Häffner, Brückenbader, verkauft. Kaufpreis waren 830 Gulden gewesen. (StadtA Schwäb. Hall 14/971)
1715 wurde der Kaufvertrag, mit dem Georg David Häffner, Brückenbader, das Haus um 800 Gulden erwarb, bei der Stadt eingetragen. Stattgefunden hatte der Verkauf schon 1690. Damals hatten Johann Joseph Häffner, Bader, und seine Ehefrau Maria Elisabetha ihrem Sohn Georg David das Haus samt Badstube nächst an der sogenannten Henkersbrücke neben Johann Peter Stenglers, Seiler, Haus, hinten an Melchior Jahnlins, Salzsieder, Haus und den sogenannten Brückenhof stoßend, überlassen. Sie hatten sich allerdings ihre Wohnung in dem genannten Hof (=Brückenhof ?) samt dem darunter befindlichen Göltenbad vorbehalten. (StadtA Schwäb. Hall 4/673, S. 687-689)
1716 starb Maria Elisabetha Häffner. Zu Zeitpunkt ihres Todes besaß sie noch das Wildbad, zwischen dem Haus des Drechslers Johann Albrecht Schwend und dem Brückenbad ihres Sohnes Geog David Häffner gelegen. Aus dem Nachlass erwarb dieses Wildbad 1717 die Tochter Maria Agatha Bühl, Ehefrau des Johann Jacob Bühl, Salzsieder, um 300 Gulden. (StadtA Schwäb. Hall 14/1864)
1721 ging das Brückenbad an den Sohn Johann David Häffner, Brückenbader, um 1.000 Gulden.
Am 9. September 1745 verkaufte Häffner, Bader und Wundarzt, ein Drittel seines Hauses samt dem halben Keller um 625 Gulden an Johann Andreas Churr, Gürtler. Zwei Drittel des Hauses samt der Badgerechtigkeit verblieben bei Johann David Häffner, Brückenbader. Das verkaufte Drittel umfaste den ganzen unteren Stock bis auf das kleine "Lädelein" gleich an der Haustür und die obere Holzlege hinter dem größeren Laden auf dem "Gehäng". Der Durchgang von vorne nach hinten blieb gemeinschaftlich. Verkauft wurde auch der halbe Keller und ein Teil des Bodens (zwischen der Stadtmauer und der Stiege), den Churr aber auf seine Kosten richten lassen musste. Das Privet war ebenfalls gemeinschaftlich. Churr durfte, wenn er wollte, sich ein eigenes Privet anlegen lassen. (StadtA Schwäb. Hall 4/681, fol. 306V-308V)
Diese zwei Drittel gingen dann an Maria Rosina Häffner, die Witwe Johann Davids.
Am 12. Januar 1750 erwarb ihr Schwiegersohn Johann Friedrich Bauer, Bader, für 1.500 Gulden die zwei Drittel des Hauses, die Badgerechtigkeit, den Wildbadplatz und den Brunnen. Maria Rosina Häffner blieb im Haus und der Stube, Bauer hatte ihr die Kost zu reichen. Wenn sie sich nicht vertragen würden, sollte Maria Rosina in das obere Stüblein umziehen und dann für die Kost von ihrem Schwiegersohn wöchentlich 20 Kreuzer bekommen. (StadtA Schwäb. Hall 4/682, fol. 139V-140R)
Am 9. Oktober 1753 kaufte Jacob Ulrich Mayer, Seiler, die zwei Drittel des Hauses, die Badgerechtigkeit, den alten Wildbadplatz und den Brunnen für 1.550 Gulden. Verkäufer waren Maria Euphrosina Hafner, Witwe des Johann David Hafner, Bader und Chirurg, ihr bisheriger Tochtermann Johann Friedrich Bauer, Bader, und ihre Tochter Maria Cordula Bauer. [Zwischen Bauer und seiner Frau "obschwebte" ein Ehescheidungsprozess!] Inbegriffen waren zwei Drittel des Hauses an der Henkersbrücke samt der Badgerechtigkeit und dem halben Keller zwischen Nicolaus Christoph Seiferheld, Seiler, und der Stadtmauer, nebst dem zwischen dem Salzsieder Schönmann und Maria Rosina Haffner strittig gewesenen, aber nunmehr dem Käufer Mayer zuerkannten alten abgebrannten Wildbadplatz und dem Brunnen hinter dem Haus. Im Verkauf waren alle Utensilien, die zum Bad gehörten (Brennzeug, Kessel, Gölten, Kübel, Schapf, Barbierschüsseln, Schröpfköpfe, "Bindzeug" und Mörser) ebenso wie alle Materialien und Arzneien miteinbegriffen. Dafär erhielt die Witwe Haffner in den nächsten zwei Jahren den freien Sitz im oberen Zwerchhausstüblein. (StadtA Schwäb. Hall 4/683, fol. 119R-121V)
Am 16. Juli 1761 erwarb Mayers Schwiegersohn Christoph Jacob Waiblinger, Chirurg, die zwei Drittel des Hauses samt Zubehör für 1.550 Gulden.
Am 17. Februar 1773 brachte Johann Michael Chur, Handelsmann, die zwei Drittel des Anwesens für 2.100 Gulden an sich.
Das verbleibende Drittel des Hauses gehörte zunächst Johann Andreas Chur, Gürtler, dann seiner Witwe. Schließlich erscheint Johann Michael Chur, Mitglied des Spitalgerichts und Handelsmann, als Besitzer, der auch die übrigen zwei Drittel des Hauses erwarb.
Ihm folgte 1807 Johann Friedrich Churr, Kaufmann.
1840: Nach dem Tod Johann Friedrich Churs fällt das Haus offenbar als Erbschaft an dessen Sohn Friedrich Peter Chur, Kaufmann in Augsburg.
1865: Friedrich Peter Chur, Kaufmann in Augsburg, verkauft das Haus nach einer "Anstreichs-Verhandlung" (Versteigerung) am 24. Januar und einem Privat-Übereinkommen vom 25. Januar zufolge eines am 29. Januar 1865 eingetragenen Kaufvertrags für 9.000 Gulden je zur Hälfte an den Sattler Johann Andreas Schwarz und Goldarbeiter Georg Haspel. "Die Käufer sind gehalten, die seitherigen Mieth-Bewohner um den bißherigen Mieth-Zinß vom Zuschlag an noch ¼ Jahr in dem Hause wohnen zu laßen..."
1894: Johann Andreas Schwarz verkauft seinen Hausanteil am 19. Juli 1894 für 13.300 Mark an den bisherigen Mieter, dem Kaufmann Julius Kapp, der sich bereits 1890 ein Vorkaufsrecht gesichert hat. Das Ehepaar Schwarz lässt sich ein lebenslanges Wohnrecht im Haus gegen die Zahlung einer jährlichen Miete von 120 Mark einräumen. Der Hausanteil Julius Kapps besteht laut einem "Hausabtheil-Vertrags" vom 21.11.1899 aus:
1.: Kellerantheil, 1 Kammer links im Souterrain;
2.: Parterre: 1 Laden mit 3 anstoßenden Kammern, der ganze Oehrn.
3.: der ganze II. Stock
4.: im III. Stock: 2 Kammern gegen die Neue Straße u. die ganze Altane
5.: der durch Balken abgetheilte Bühnenraum links
1894: Der Hausanteil des Silberarbeiters Georg Haspel geht laut einem am 19. November 1894 eingetragenen Kaufvertrag für 15.000 Mark an den Goldarbeiter Gustav Glotz. Der Verkäufer und seine Familie darf die bisher besessenen Räume mit Ausnahme des Eckzimmers gegen die Brücke, des Ladens und der Werkstätte noch bis 1. April 1895 gegen eine Miete von 50 Mark weiter bewohnen. Der Käufer verpflichtet sich hingegen, auf 1. Dezember des laufenden Jahres den Warenvorrat und das Handwerkszeug von Haspel käuflich zu übernehmen. Weiterhin sind die "Ladeneinrichtungs-Gegenstände" besonders zu taxieren und zu bezahlen. Dieser Hausanteil besteht laut einem "Abtheilungs-Vertrag" vom 21.11.1899 aus folgenden Bestandteilen:
a.) die Hälfte des Kellers, im Souterrain ein Gang mit Waschküche, Kellerle, Kohlenraum
b.) der ganze 1. Stock
c.) im III. Stock: 1 Kammer hinten hinaus gegen die Altane u. 2 dto. gegen den Kocher.
d.) auf der Bühne: der durch Latten abgetheilte Bühnenraum rechts.
e.) im Parterre ein Laden
1932: Der ehemals Gloz'sche Hausanteil geht an Friedrich Leonhardt, Inhaber der Firma R. Leonhardt und Besitzer der Nachbarhäuser Nr. 29 und 31.
1941: Nach dem Tod von Julius Kapp am 1. Januar 1941 fällt sein Hausanteil an seine Witwe Rosa Kapp geb. Obenheimer.
1942: Rosa Kapp, die Witwe von Julius Kapp, wird am 8. Mai 1942 zusammen mit ihrer behinderten Tochter Luzie in das jüdische Altersheim Tigerfeld (Gde. Pfronstetten) gebracht. Luzie kommt am 13. Juli 1943 in das Vernichtungslager Auschwitz und gilt als verschollen. Am 21. August 1942 erfolgt die Deportation von Rosa Kapp in das Konzentrationslager Theresienstadt. Von dort wird sie am 26. September 1942 in ein unbekanntes Vernichtungslager in Osteuropa gebracht und ermordet.
1943: Bürgermeister Dr. Wilhelm Prinzing informiert den Gemeinderat über Verhandlungen mit dem Oberfinanzpräsidenten "wegen Verwertung eingezogenen volksfeindlichen Vermögens". Damit ist der staatliche Raub von Besitztümern deportierter und ermordeter jüdischer Bürgerinnen und Bürger gemeint. Bei diesem Gespräch habe Prinzing eigenen Aussagen nach beantragt, "es solle der Stadt Hall das jüdische Haus Kapp [Neue Straße 33] und Wolf [Schulgasse 12] zugeteilt werden" (Gemeinderatsprot. v. 20.5.1943, Auszug bei Bauakten).
1944: Die Oberfinanzdirektion Stuttgart zieht die verbliebenen Vermögenswerte von Rosa und Luzie Kapp nach deren Ermordung in osteuropäischen Vernichtungslagern zugunsten des "Großdeutschen Reichs" ein. Dies betrifft auch den Anteil am Haus Neue Straße 33. Nach einer Vereinbarung zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Finanzamt als Vertreter des Deutschen Reichs werden 14/16 des ehemals Kapp'schen Hausanteils auf die Stadt Schwäbisch Hall überschrieben, 2/16 verbleiben im Besitz des Reichs. Der Übergang erfolgt auf 1. August 1944. Die Stadt hatte eine kostenlose Übertragung mit dem Argument erreicht, das Haus solle "bekanntlich später anlässllich der Erbreiterung der Henkersbrücke mit einer Säulenreihe versehen werden. d.h. die Hausfront wird zurückgenommen. Es soll gleichzeitig den Eingang für die spätere Schwimmhalle [am Kocher] bilden..." (Schr. v. 11.8.1944, Bauakten, desgl. Gemeinderatsprot. v. 11.10.1944, Auszug bei Bauakten)
1945: Der Gemeinderat vermietet laut Beschluss vom 21. November 1945 die Geschäftsräume an das Fotohaus Kaloumenos.
1949: Zufolge einem am 21. September 1949 abgeschlossenen Vergleichsvertrag erstattet das Land Württemberg-Baden den auf ihn übergegangenen Hausanteil von 2/16 an den Zahnarzt Fritz Kapp in London als Sohn und Erben von Julius Kapp zurück. Die Stadt Schwäbisch Hall tritt diesem Vergleich durch Gemeinderatsbeschluß vom 23. Dezember 1949 bei und gibt den an sie gefallenen Hausanteil von 14/16 ebenfalls zurück. Siegfried Kapp verkauft den Hausanteil kurz danach an die Firma R. Leonhardt.
In den Adressbüchern genannte Besitzer und Besitzerinnen
1886: Besitzer: Georg Haspel, Goldarbeiter; Joh. Schwarz, Sattler [Anschrift: "Neue Straße 764"]
Mieter/Mitbewohner: Wilh. Toussaint, Uhrmacher; Anna Weinmann, Nähterin
1890: Besitzer: Georg Haspel, Goldarbeiter; Joh. Schwarz, Sattler
Mieter/Mitbewohner: Julius Kapp, Kaufmann; Anna Weinmann, Nähterin
1894: Besitzer: Gustav Gloz, Goldarbeiter; Julius Kapp, Kaufmann
Mieter/Mitbewohner: Marie Bühl, Posamentiers Witwe; Joh. Schwarz, Sattler
1901: Besitzer: Gustav Gloz, Juweiler, Gold- u.Silberarbeiter; Julius Kapp, Kaufmann [neue Anschrift: "Neue Straße 33"]
Mieter/Mitbewohner: Marie Illig, Witwe; Amalie Illig, Nähterin
1906: Besitzer: Gustav Gloz, Goldarbeiter; Julius Kapp, Kaufmann
Mieter/Mitbewohner: Chr. Saurer, Witwe u. Nähterin
1910: Besitzer: Lina Gloz, Goldarbeiters Witwe; Julius Kapp, Kaufmann
Mieter/Mitbewohner: Christine Saurer, Witwe u. Nähterin; Otto Saurer, Kaufmann
1928: Besitzer: Julius Kapp, Kaufmann
Mieter/Mitbewohner: Siegbert Kapp, Kaufmann
1932: Besitzer: Friedrich Leonhardt, Kaufmann (wohnh. Neue Str. 31); Julius Kapp, Kaufmann, Inh. Manufakturwaren- und Aussteuergeschäft
Mieter/Mitbewohner: Karl Häußler, Strafamstaltskommissar a.D.; Verein Creditreform; Richard Deeg, Kaufmann (nur Geschäft, wh. Bahnhofstr. 28)
1938: Besitzer: Friedrich Leonhardt, Kaufmann (wohnh. Neue Str. 31); Julius Kapp, Privatier
Mieter/Mitbewohner: Herrenkleidergeschäft Fritz Bauers Nachf. (Inh. E. Müller, wh. Schulstr. 5); Luzie Kapp
1956: [Besitzer:] Fa. Rudolf Leonhardt, Damenkonfektion-, Aussteuer- und Textilwaren
Befunde aus Bauakten
1865: "Silberarbeiter Haspel will in seinem kürzlich gemeinschaftlich mit Sattler Schwarz erkauften Haus an der Henkersbrüke, im untern Stok ein Arbeitslocal mit Feuerwerkstätte & Schaufenster gegen die Neue Straße einrichten, und legt Riße hiezu vor." Der hierzu befragte Mithausbesitzer Sattler Schwarz bekundet, "er habe keinerley Einwendungen zu machen", wenn Haspel bei der geplanten Feuerstätte kleine Änderungen vornehme.
1889: Der Kaufmann Alexander Scholz als Mieter des Hausanteils des Sattlers Schwarz "beabsichtigt eine Fensterveränderung vorzunehmen, einen Herd abzubrechen und dafür einen Ofen aufzustellen, auch eine Wand im Flur herauszunehmen und bittet, soweit baupolizeiliche Genehmigung nötig ist, um dieselbe." Betroffen ist v.a. der Ladenraum in der Nordwestecke des Hauses zur Neuen Straße hin.
1895: In dem Julius Kapp gehörenden Anteil am Wohnhaus Neue Straße Nro. 764 "sollen verschiedene bauliche Maßnahmen vorgenommen werden. Einrichten einer Waschküche im Souterrain. Tiefer legen des Gebälks um 60 cm in der hinteren Hälfte des Kaufladens von Julius Kapp. Neueinrichten der Ladenfront auf der Nordseite. Abnahme der Stadtmauer im I. Stock u. Erdgeschoß in der ganzen Breite des Hauses auf der Westseite bis auf Ladenboden Oberkante. Aufführen einer neuen 51 cm starken massiven Backsteinmauer an dieser Stelle. Abnehmen des vorhandenen Abtrittanbaus auf der Südseite. Anbringen einer neuen Abtrittgrube daselbst und neuer Abtritte im I. und II. Stock. Abnehmen der vorhandenen besteigbaren Kamine und Aufführen neuer unbesteigbarer Kamine. Herausnahme verschiedener Zwischenwände im I. Stock und Einziehen neuer Zwischenwände behufs anderer Zimmer- und Kücheneinteilung. Die alten Öfen und Herde werden abgenommen u. in die neueingerichteten Gelasse neue Öfen und Herde gesetzt. Desgleichen auch im II. Stock Anbringen einer neuen Stockwerkswand aus Fachwerk auf der Südseite samt Plattformdach. Errichten einer neuen Plattform auf der Westseite über dem Gebälk des I. Stocks. Anbringen neuer und Verändern alter bestehender Fenster auf der Nord- West- und Südseite. Einfriedigen des Hofraums an der Südseite des Hauses mit einem eisernen Zaun." Das Vorhaben wird nur unvollständig ausgeführt (den Antrag auf Abbruch bzw. Verschmälerung der alten Stadtmauer auf der Westseite wiederholt Kapp 1900 und 1911) und führt zu Streitereien mit dem Mitbesitzer Gustav Gloz und dem Stadtschultheißenamt. Gloz beklagt sich, "daß Kapp den Boden in seinem Stokwerkt herausgenommen u. so schlecht wieder eingesetzt [habe], daß Sand und Schmutz in das Eigenthum des Gloz herunterfallen, wie auch dessen Seite in so ferne geschädigt ist, als die Bretter allerley Farben haben, was nicht statthaft ist." Das Stadtschultheißenamt moniert die Missachtung von Auflagen, "wogegen er [Kapp] alle möglichen Ausreden hatte." Die Konflikte können erst 1896 beigelegt werden.
1900: Julius Kapp, Kaufmann hier, "hat ein Gesuch behufs Genehmigungsertheilung zur Vornahme verschiedener Veränderungen in seinem Antheil an dem Wohnhaus No. 764 in der neuen Straße eingereicht". Den eingereichten Plänen zufolge "soll ein Theil der westl. Umfassungswand im Erdgeschoß, welche noch alte Stadtmauer und sehr stark ist, bis auf die Dicke von 0,75 m abgebrochen & und die entstandene Bruchfläche mit einer Backsteinvermauerung wieder verkleidet werden. Die Decke wird der Erfordernis entsprechend mit einem Unterzug & eisernen Säulen gestützt werden. Des weiteren sollen die Zwischenwände der Lagerräume neben dem Laden im Erdgeschoß entfernt, der erhöhte Fußboden tiefergelegt und die ganzen Räumlichkeiten zum Laden hinzugenommen werden. An der Hinterfront gegen den Brückenhof sollen noch verschiedene Fensteröffnungen vergrößert und eine Fensteröffnung neu angelegt werden." Der "betheiligte Nachbar resp. Mithausbesitzer" Gustav Gloz wird zu dem Vorhaben vernommen und erklärt, er habe gegen das Vorhaben nichts einzuwenden, sofern eine Reihe von Bedingungen erfüllt würden (Reparatur von Schäden usw.). Julius Kapp hat das Vorhaben offenbar nur teilweise umgesetzt, da er 1911 erneut um die Genehmigung zur Verschmälerung bzw. Entfernung der alten Stadtmauer im Erdgeschoss nachsuchte.
1900: "Herr Julius Kapp, Kaufmann, Neuestr. 764, beabsichtigt im Souterrain seines Wohnhauses eine Waschküche einzurichten u. die Rauchabzugsröhre der Waschkesselfeuerung in ein schon bestehendes Kamin zu leiten, welche eltzeres auf die Höhe zwieer Stockwerke unterführt wird." Da für die Maßnahme "eine ausdrückliche baupolizeiliche Genehmigung nicht erforderlich ist", kann sie ohne weitere Anstände ausgeführt werden.
1900: Der Goldarbeiter Gustav Glotz, der sich den Hausbesitz mit dem Kaufmann Julius Kapp teilt, "beabsichtigt, den Laden im Erdgeschoß seines Antheils an dem Wohnhaus No. 764 in der neuen Straße neu zu bauen und sucht hierzu ... um Bauerlaubnis nach." Den eingereichten Plänen nach wird der (im östlichen, an das Nachbarhaus Nr. 31 stoßenden Hauisteil gelegene) Laden durch Versetzung und Herausnahme von Innenwänden vergrößert. Außerdem wird eine Schaufensterfront mit Tür zur Neuen Straße hin eingebaut.
1910: "Herr Julius Kapp, Kaufmann, Neuestr. 764, beabsichtigt im Souterrain seines Wohnhauses eine Waschküche einzurichten u. die Rauchabzugsröhre der Waschkesselfeuerung in ein schon bestehendes Kamin zu leiten."
1911: Julius Kapp, Kaufmann in Hall, holt die Genehmigung für einen Umbau im Erdgeschoss des Hauses ein. Laut eingereichten Plänen "soll die 1,75 m dicke westliche Umfassungsmauer des Ladens abgebrochen und durch eine 2 Steine starke (0,51 m dicke) Backsteinmauer ersetzt werden. Die Deckenbalken sollen mittelst 23 Eisenträgern und 2 Säulen sowie einem eichenen Pforsten unterstützt werden. Fensteröffnungen werden in der neuen Umfassungsmauer keine angelegt. Die Arbeit soll durch Maurer- & Steinhauermeister Vogelmann ausgeführt werden, die Bauleitung ist dem Werkmeister Weiler übertragen." Die beteiligte Mithausbesitzerin Lina Gloz Witwe erklärt, dass sie "gegen die Herausnahme der alten starken Umfassungswand nichts einzuwenden" habe, da sich Kapp verpflichte, für alle aus der Baumaßnahme entstehenden Schäden voll und ganz aufzukommen. Grund des Umbaus ist der Wunsch Kapps, auf diese Weise die Fläche seines Ladens zu vergrößern.
1912: Julius Kapp lässt sich einen Umbau seines Schaufensters zur Neuen Straße genehmigen. Den eingereichten Unterlagen zufolge "soll die seitherige steinerne Ladenfront entfernt und hiefür eine solche aus Eisenkonstruktion mit 2 breiteren Schaufenstern und der Ladeneingangstüre in der Mitte eingebaut werden".
1929: Die Stadtgemeinde Hall erstellt im Zusammenhang mit (nicht realisierten) Plänen zur Verbreiterung der Henkersbrücke auch einen Kostenvoranschlag für eine Zurücksetzung des Unter- und Erdgeschosses im Haus Kapp. Man ging - so ein Schreiben von 1943 - "seinerzeit davon aus, dass eine Erbreiterung der Henkersbrücke nur einen Sinn hat, wenn gleichzeitig die Schaufensterfront obiger Gebäude zurückversetzt wird, damit das Verkehrspublikum ungestört den Gehweg passieren und die Auslagen in den Schaufenstern unbeeinträchtigt vom Verkehr besichtigen kann."
1932: Im Zusammenhang mit (nicht umgesetzten) Überlegungen zur Verbreiterung der Henkersbrücke plant Stadtbaumeister Benz einer Zurücksetzung der "Ladenfront" im Erdgeschoss zur Neuen Straße hin, um Platz für einen neuen Gehweg zu gewinnen. Da der Umbau der Henkersbrücke nicht zustande kommt, wird auch dieses Vorhaben nicht umgesetzt.
1934: Das Stadtbauamt lehnt die Anbringung eines Leuchtschilds "Musik-Erlewein" ab, da der Gemeinderat beschlossen habe, derartige Schilder generell nicht zu bewilligen.
1936: Friedrich Leonhardt, mittlerweile Eigentümer des früher Gustav Gloz gehörenden Hausanteils, beantragt die Genehmigung für Umbauten in seinem Hausanteil. Im Erdgeschoss wird das Schaufenster des Ladens im östlichen Hausteil umgebaut, ebenso die Treppe modifiziert. In der vorderen (nördlichen) Haushälfte sollen verschiedene Zwischenwände entfernt und damit ein einzelner, durchgehender Verkaufsraum geschaffen werden. Die Bauarbeiten können nach Änderungen im Detail, die auf Bedenken des Miteigentümers Julius Kapp und solche des städtischen Bauamts - letztere wegen der Statik - zurückgehen, durchgeführt werden.
1941: Im Zuge einer Instandsetzung des Hauses werden verschiedene bauliche Veränderungen am Haus geplant. Rosalie Kapp, die Witwe von Julius Kapp, hat keine prinzipiellen Einwände gegen die Änderungwünsche, erklärt aber, "keinerlei Mittel zu haben, um irgendwelche Änderungsarbeiten auf eigenes Risiko vorzunehmen." Bürgermeister Prinzing bezieht auch Friedrich Leonhardt als Miteigentümer des Hauses und möglichen späteren Käufer des restlichen Anteils in die (offenbar nicht verwirklichten) Planungen ein.
1943: Bürgermeister Dr. Wilhelm Prinzing erhebt gegenüber der Reichsfinanzverwaltung Anspruch auf den Hausanteil der Familie Kapp, der nach dem Tod von Julius Kapp (1941) und der Deportation seiner Ehefrau Rosalie und seiner Tochter Luzie in die Vernichtungslager Osteuropas durch das Deutsche Reich eingezogen worden ist. Prinzing begründet dies mit der Notwendigkeit, die Henkersbrücke und damit auch die Ausfahrt aus der Brücke in die Neue Straße zu vergrößern. Außerdem - so ein Schreiben vom 5.8.1943 - plane die Stadt "nach dem Krieg ein Hallenschwimmbad ... entlang dem Kocher und in Verlängerung des Hausanteils Kapp zu erstellen. Durch den Hausanteil Kapp soll zum Hallenschwimmbad zugegangen werden."
1945: Die Firma Wilhelm Härer führt Ende April Reparaturen am Dach des Hauses durch, das durch die Sprengung der Henkersbrücke am 17. April 1945 beschädigt worden ist.
1948: Im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau der 1945 gesprengten Henkersbrücke erfolgt ein Umbau des Erdgeschosses im "Haus Kapp". Um eine Fortsetzung des über die Brücke führenden Gehwegs in die Neue Straße hinein zu ermöglichen, werden an der an die Brücke anstoßenden Nordwestecke des Hauses Arkaden eingebaut und die Ladenfront zurückgesetzt. Auf der Westseite zur Henkersbrücke hin entsteht ein Bogen mit einem darüber angebrachten Stadtwappen, anschließend zur Neuen Straße hin zwei weitere, auf die Richtung Osten eine weitere, rechteckige Öffnung folgt. Der im barocken Stil gehaltene Wappenstein trägt die Jahreszahl "1948" und das Signet des Bauforschers und Architekten Dr. Eduard Krüger. Dieser dürfte die Plastik gestaltet und möglicherweise auch bei der Planung der Arkaden mitgewirkt haben. Die Planungen sind durch das Amt für Vermögenskontrolle in Vertretung der Erben von Julius Kapp und seiner (in NS-Vernichtungslagern ermordeten) Frau und Tochter genehmigt worden. Mit dem Fotogeschäft Kaloumenos, Mieter der Ladenräume seit 1945, einigt sich die Stadt auf Schadensersatzzahlungen wegen Verdiensteinbußen. Die Arbeiten sind im August 1948 abgeschlossen; am 2. August erfolgt die Einräumung des Ladens.
1949: Wally Kaloumenos, Witwe des Fotografen Antonios Kaloumenos und Inhaberin des Fotogeschäfts im früher Kapp'schen Laden, beschwert sich, dass "mein Gesuch um die Genehmigung zur Anbringung eines für mich lebenstowendigen Schaukastens an einer hässllichen Wand, welche durch den Umbau entstanden ist, ... abgewiesen worden ist." Weiterhin erhebt sie folgende Klage: "Seit dem Ableben meines Mannes mache ich nun hier in Hall die Beobachtung, dass mir, der schutzlosen Witwe, mein Existenzkampf ganz besonders von behördlicher Seite erschwert und mit ausgesuchter Unfreundlichkeit und Verständnislosigkeit begegnet wird. Soll ich das als ein trauriges Überbleibsel aus der Nazizeit ansehen, wo es Sitte war, Schutzlose und Schwache zu benachteiligen und zu verfolgen? Es bestände für die Stadt Schwäbisch Hall eine moralische Verpflichtung, soviel wie nur möglich zu tun, um den Schaden, der mir in meiner Existenz durch den Brücken- und umbau des Hauses, d.h. durch die Errichtung der Arkaden entstanden ist, irgendwie auszugleichen..."
1949: Das städtische Hochbauamt lässt einen Keller im Untergeschoss des Hauses unter dem Fotogeschäft Kaloumenos einbauen und stellt den Hauseigentümern für diese Arbeiten sowie für Verputz- und Malerarbeiten am oberen Giebeldreieck 440,16 DM in Rechnung.
1951: Die Stadtverwaltung lehnt die Forderung der Kapp'schen Erben nach einer dauerhaft zu bezahlenden Entschädigung für den im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau der Henkersbrücke eingebauten "Passagedurchgang" im Erdgeschoss des Hauses ab. Ohnehin habe der Laden durch die Arkaden an Wert gewonnen.
1951: Das Stadtbauamt ordnet die sofortige Beseitigung von Baumängeln am "Gebäude der Kapp's Erben" an. Ein Teil der Schäden sei bereits 1943 festgestellt und aufgrund von Materialmangel nur unzureichend behoben worden. Insbesondere werden die Treppe zum 2. Obergeschoss, die schadhaften Blecheindeckungen der Terasse im 1. Oberschoss sowie das Maschendrahtgeländer der Terassen im 1. und 2. Obergeschoss genannt.
1951: Die Firma R. Leonhardt lässt sich die Erneuerung der durch alle drei Häuser Nr. 29-33 laufenden Schaufensterfront genehmigen.
1954-1955: Die Firma R. Leonhardt legt umfangreiche, von Architekt Dipl.-Ing. Walter Schuch ausgearbeitete Pläne für einen Umbau der Häuser Neue Straße 29, 31 und 33 vor, die auf einen weitgehenden Neubau des Ensembles hinauslaufen. Neben dem städtischen Hochbauamt schaltet sich auch das Landesdenkmalamt in die Planungen ein. Das Bauvorhaben als solches wird zwar nicht abgelehnt, die Behörden machen jedoch Vorgaben z.B. bei der Gestaltung von Fensterflächen und bei den Arkaden im Erdgeschoss zur Neuen Straße. Bedenken wegen des anfangs für zu massig und groß angesehenen Giebels zum Kocher hin zieht das Landesdenkmalamt hingegen zurück. Vom alten Baubestand bleiben ausweislich der Planungen lediglich Teile des Unter- bzw. Kellergeschosses und des Erdgeschosses erhalten.
1954: Die Anbringung eines Reklame-Flachschilds mit der Aufschrift "R. Leonhardt" an der Giebelseite zum Kocher hin wird genehmigt.
1965: Im Rahmen von Umbauten im Erdgeschoss der drei Häuser entfernt man den bisherigen Ladeneingang zum Textilgeschäf Leonhardt (im Bereich von Nr. 31) und verlegt diesen in Nr. 33. Die Arkaden zur Neuen Straße werden um ein Segment auf drei Bögen verlängert. Hierbei wird teilweise auf nicht umgesetzte Pläne von 1960 zurück gegriffen.
1966: Die Firma R. Leonhardt legt Pläne zu Umbauten im Untergeschoss des Hauses vor, die jedoch aufgrund der beschränkten Zufahrtsmöglichkeiten von der Kocheruferstraße aus nicht umgesetzt werden.
Beschreibungen
historische Beschreibungen
1497 (Verkauf durch Leonhard Feyerabend an Lienhart Seger): "...sein Badstuben genannt das Brückenbad, mitsampt dem vordern Haus unnd dem Garten hinden daran, als das verzaint und verstaint ist, alles an und bey ainander bey dem Brückenthor an der Stattmaur und Wendel Ferbers Haus gelegen..." (17/478)
1580/81 (Verkauf an Hans Dischinger): „...das Brückhenbadt sampt dem Wildbadt hinten daran zwischen Hannß Horn und der Stadtmauren gelegen, so dem Spital wochentlich 17 hällisch d. Vorgeldes gültet, sonst aigen“ (4/653, Bl. 38vr)
1598 (Verkauf an Jacob Koch): „...an seiner ime umb 925 fl aberkaufften Badtstuben das Bruckhenbadt genant, sambt dem Wildbadt hinden daran, zwischen Ulrich Neüding und d[er] Stattmaur gelegen, gült dem Spital wechentlicht 17 hallisch Pfennig Vorgelts und herrn O Stefan Feirabendt 2½ fl ewigs Zinß, sonst aigen“ (4/655, Bl. 165r)
1607 (Verkauf an Blasius Katzendörffer): „Ahn deme ihme umb 1200 fl aberkauffen Behaußung und Badtstuben bey der Bruckhen, zwischen Jörg Schübelin und dem Bruckh Thurn gelegen, gült dem Spittal 4 fl 27 ß 6 Heller Vorgeltt…“ (4/655, Bl. 256v)
um 1840 (Güterbuch Bd. 3): "Gebäude 22,4 Rthn. VIII. 764. Ein 3stokigtes Wohnhaus mit gewölbtem Keller nebst 2,5 Rthn. Hofraum und 1,2 Rthn.Brunnenplaz, d.h. ein bedeckter Bronnen hinter dem Haus, an der Neuen Straße, neben der Stadtmauer und Buchdruker Schwend, früher eine Badeanstalt" (19/828, S. 209).
1865 (Verkauf an J. A. Schwarz und G. Haspel): "Ein dreistokiges Wohnhaus mit gewölbtem Keller nebst 2,5 Rt. Hofraum ud 1,2 Rt. hinter dem Haus, neben der Stadtmauer und Säkler Gensser" (19/1032, Bl. 7R)
inträge in den Denkmallisten
Stadtbefestigung der Kernstadt, wohl um 1156 bis ca. 1250. Teil der Sachgesamtheit "Stadtbefestigung" - siehe Am Markt 14. § 2. (aus: Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg, Stadt Schwäbisch Hall, Stand 13.11.2013)
Besonderheiten
Übertragung des Badstubenrechts
Vermerk im Güterbuch von ca. 1840 zum benachbarten Haus(grundstück) PKN 813 (heute Brückenhof 1): "6,2 Rthn. VIII 813. Hof [&] Brandstätte eines früher bestandenen Badhauses im Brükenhof zwischen Metzger Belles und sich selbst [d.h. Besitzer von PKN 764/Neue Straße 33]. Die auf dem früher hier gestandenen Haus ruhende Bad-Gerechtigkeit ist laut Vertrags vom 16. Juli 1761 auf das Haus VIII 764 mit der darauf gehalfteten Gült gezogen worden. Hinsichtlich der dem Dreikönigswirth Frizlin eingeräumten Vergünstigung zur Führung einer Dohle vom Kocher an sein Haus wird auf den ausführlichen Eintrag S. 81 hingewiesen" (19/828, S. 209).
Quellen
Literatur:
- Adressbücher 1886-1956
- Edith Amthor u.a.: Jüdisches Leben in Schwäbisch Hall. Von 1933 bis zur Gegenwart (Veröffentlichungen des Stadtarchivs Schwäbisch Hall; H. 22),Schwäbisch Hall 2004, S. 26-28
- Elke Däuber, Andreas Maisch: Geachtet - Ausgegrenzt - Verfolgt. Jüdische Einwohner in Schwäbisch Hall 1933-1943 (Veröffentlichungen des Stadtarchivs Schwäbisch Hall, H. 24), Schwäbisch Hall 2008, S. 98-101
Archivalien:
- StadtA Schwäb. Hall 4/653, fol. 38v
- StadtA Schwäb. Hall 4/655, fol. 165r, 256v
- StadtA Schwäb. Hall 4/881, fol. 244V-244b R;
- StadtA Schwäb. Hall 55/2 (GRP 1945), S. 262
- StadtA Schwäb. Hall 55/9 (GRP 1949), S. 428
- StadtA Schwäb. Hall 19/828 (Güterbuch Bd. 3), S. 209 (J. F. Chur)
- StadtA Schwäb. Hall 19/839 (Güterbuch Bd. 14), S. 749 (J. A. Schwarz)
- StadtA Schwäb. Hall 19/839 (Güterbuch Bd. 14), S. 753 (G. Haspel)
- StadtA Schwäb. Hall 19/1032 (Kaufbuch Bd. 13), Bl. 7R
- StadtA Schwäb. Hall 19/1058 (Kaufbuch Bd. 41), S. 192
- Baurechtsamt Schwäbisch Hall, Bauakten Neue Straße 29-33