Haller Häuserlexikon – Besitzerliste 1827

Marktstraße 2 - Neue Engelapotheke

Adresse: Marktstraße 2
Primärkatasternummer: 412 und 413
Besitzer: 1827
Sandel, Eberhard Friedrich, Kaufmann


Besitzerliste

Vor 1817 standen hier zwei Häuser:

 

Haus 1 (PKN 412) (sog. "Untere Bergische Behausung")

Anm.: Die "Obere Bergische Behausung" ist Am Markt 10.

1583 verkaufte Anna Wagenmann ein Haus am Markt (zwischen Veit Eisenmanger (= Marktstraße 4) und Apollonia Feyerabend), das hinten auch an die Häuser des Dr. Georg Hermann (= Am Markt 10) und des Gottfried Krayss (= Am Markt 9) sowie die Schuppach-Kapelle stieß, an ihren Tochtermann Joseph Feyerabend. Der Kaufpreis betrug 900 Gulden. Das Haus gültete dem Rat 6 Heller Vorgeld (StadtA Schwäb. Hall 4/653, fol. 50R).

1602-1605 sind Joseph Feyerabend, Mitglied des Rats, dann Heinrich Feyerabend als Besitzer des Hauses neben dem Turm belegt (StadtA Schwäb. Hall 4/1705, fol. 2R).

Zwischen 1605 und 1610 wurde dieses Haus von Georg Heinrich Feyerabend, Notar, an Dr. Friedrich Hermann (schon vorher Besitzer von Am Markt 10) verkauft (s. dort).

Ab 1605/1610 bis 1720 gehört das Haus den Besitzer/innen des Hauses Am Markt 10: s. dort.

29. August 1720: Herr Georg Adam von Berg, hohenlohe-pfedelbachischer Rat und Hofmeister, für sich und alle seine Erben und Nachkommen verkauft an H. Johann Lorenz Drechsler, Stättmeister, Steuerherr, Consistorialis und Scholarch, seine untere Bergische Behausung. Sie liegt zwischen H. Johann Peter Seiferheld, des Gerichts und Lebküchner, und Johann Christoph Glocks, Zeugmacher, und Buchbinders Bunz’ sog. Siebenburgischen Turm. Die Behausung gültet dem Amt Schlicht 6 h Vorgeld. Verkauft wird auch der dahinter liegende Hof und die zugehörigen 2 Manns- und 2 Weiberkirchenstühle in der Schuppacher Kirche. Der Unterschied des Hofs ist: 5 Schuh weit von der Hausstaffel des oberen Hauses im Hof und sich gerade hinüber auf die Mitte der s.v. Schweineställe bezieht. Der Besitzer des oberen Hauses und des oberen halben Hofes genießt sowohl den Brunnen wie den Waschkessel und den Backofen gemeinschaftlich mit dem des unteren Hauses. Beide müssen die Unkosten zu gleichen Teilen tragen. Damit der Besitzer des unteren Hauses zum Brunnen, Waschkessel und Backofen kommen kann und der Besitzer des oberen Hauses seine Fahrt und Pferde durch das untere Haus zu seinem ihm zugehörigen Stall führen kann. Der Käufer hat im Verkaufsfall das Losungsrecht am oberen Senfftischen Haus und halben Hof. Der Kaufpreis beträgt 930 fl. Drechsler bezahlt 630 fl bar. Die übrigen 300 fl werden jährlich auf Michaelis mit jeweils 75 fl 1721-1724 abgetragen. Zwischen Drechsler und H. Johann Stier, Lizenziat beider Rechte und Ratsadvokat, als Käufer des oberen Senfftischen Hauses wurde folgender Vergleich geschlossen: 1. Wegen der Häuser und der Hofhälften bleibt es beim Vergleich, wie ihn die Herren von Berg und von Senfft geschlossen haben. 2. Sollte der Brunen, der vom Brunnenstüblein oder Kästlein beim Adlerwirtshaus bis durch H. Stiers Behausung geführt wird, sowohl an Teicheln als anderen Requisiten gemeinschaftlich erhalten werden. Das Wasser soll oben beim Abfall und Ende der Stierschen Hauswand vermittelst zweier Teucher geteilt und auf eines jeden Kosten besonders durch den oberen Hof an denjenigen Platz, welcher jedem Teil gefällig ist, doch so viel möglich unschädlich, geführt und zu dem durch H. Johann Peter Seiferhelds Höflein gehenden berechtigten Auslauf wie zuvor geleitet und gebracht werden. 3. Soll die zwischen den beiden adligen Brüdern gemachte Verteilung aufgehoben werden, so dass der Käufer des unteren Hauses an dem im oberen Teil stehenden Backofen und Waschhaus keinen Teil mehr haben, sondern dem oberen Teil vollkommen verbleiben soll. Dieser kann sie nach seinem Belieben einrichten. 4. Der obere Teil ist nicht mehr befugt, durch das untere Haus zu fahren, zu reiten oder etwas durchzuführen, sondern ihm soll der untere Teil des Hofes völlig verschlossen bleiben. Beide Höfe sollen mit einem Gatter von starken Latten ungefähr 12-13 Schuh hoch am Unterschied, wie vorne bemerkt, abgetrennt werden, das von beiden Teilen verfertigt und von beiden Teilen baulich unterhalten werden muss. 5. Zwischen beiden Höfen soll eine Tür gemacht werden. Diese soll aber nur zum Besuch der Kirche aus guter Nachbarschaft und aus keiner Schuldigkeit gebraucht werden. Der Besitzer des oberen Hauses darf die Tür auf seiner Seite zuschließen. Auf Begehren des unteren Teils soll er sie für den des unteren Hauses zum Besuch der Kirche, und zwar nur so lange wie die Kirche währt, öffnen. 6. Das Auslosungsrecht wird gänzlich aufgehoben. Jeder kann verkaufen, an wen er will (StadtA Schwäb. Hall 4/676, fol. 68V-72R).

29. August 1723: Herr Johann Lorenz Drechsler, Stättmeister, Consistorialis und Scholarch, Direktor etc., verkauft an Herrn Johann Lorenz Textor, Bauverwalter, seine am 29. August 1720 erkaufte Behausung (gelegen zwischen Herrn Johann Peter Seiferheld, Mitglied des Spitalgerichts und Lebküchner, und dem sog. Siebenbürgen-Turm des Johann Christoph Glock, Zeugmacher, sowie des Buchbinders Bontz). Vorne stößt das Haus an die Gasse, hinten an den zu seinem Haus gezogenen Hof des Verkäufers samt einem kleinen Bäulein sowie einem Keller unter diesem Bäulein. Das Haus gültet dem Amt Schlicht 6 Heller Vorgeld. Der Kaufpreis beträgt 1.000 Gulden. Bedingungen: 1) Der Hof, der früher zum verkauften Haus gehörte, samt dem darin stehenden kleinen Bäulein, das an das Haus des Käufers und die Hofmauer Johann Peter Seiferhelds stößt, Brunnen und Waschhaus verbleibt dem Verkäufer. Lediglich der Keller unter dem Bäulein wird an Textor verkauft. 2) Die drei Luftlöcher aus den Kellern des verkauften Hauses, die in den Hof des Verkäufers gehen und deren Reparatur vom Hof aus geschehen muss, sollen vom Haus aus geöffnet und geschlossen werden. Wenn sie zur Herbstzeit aber völlig geschlossen und mit Dung verwahrt werden müssen, kann dies vom Hof aus geschehen, wenn der Käufer den Verkäufer vorher geziemend fragt. 3) Die vormals von dem Hof durch das verkaufte Haus gegangene Fuhr wird auf ewige Zeiten abgestellt. Es gilt der Vertrag vom 29. August 1720 zwischen Drechsler und Ratsadvokat Stier als Besitzer des halben Hofes und Senfftischen Hauses. 4) Das verkaufte Haus wird vom Käufer gegen den Hof gänzlich zugemacht. Die Fenster im unteren Stock werden wenigstens 6 Werkschuh hoch vom Grund und Boden des Hofs geführt und insgesamt mit Holz oder Eisen vergittert. 5) Der Käufer darf nichts in den Hof schütten, gießen oder werfen. 6) Der zwischen dem Käufer, dem Verkäufer und dem Siebenbürgen-Turm vorhandene Winkel, durch den Regen allen angrenzenden Häusern großen Schaden zugefügt hat, wird mit einem Dächlein und einer Rinne verschlossen, das Wasser in den Hof des Verkäufers abgeleitet. Die Kosten werden auf die Besitzer der drei Häuser gleichermaßen verteilt. 7) Der Winkel ist mit einer Mauer vom Hof des Verkäufers geschieden. Im Winkel haben der Käufer und die Besitzer des Siebenbürgern-Turms ihr Privet. Sie sollen es wohl verwahren, haben aber nicht das Recht an die Mauer des Verkäufers etwas anzubauen. Die Ausfuhr des Privets muss der Käufer nach alten Briefen durch sein Haus leiden. Die Kosten für die Reinigung tragen Textor und Glock/Bontz gemeinsam. 8) Im Haus dürfen in alle Ewigkeit folgende Handwerke nicht getrieben werden: Metzger, Schmied, Binder, Kürschner, Bäcker und was dergleichen Handwerke mehr sind. Zugelassen sind nur die Handwerke, die nach dem Kaufbrief von 1539 zugelassen waren. 9) Sollte an dem Keller unter dem Häuslein, den Textor erworben hat, etwas repariert werden müssen, soll dies ohne Schädigung des Häusleins geschehen. Das gilt auch für den Brunnen und das Waschhaus (StadtA Schwäb. Hall 4/677, fol. 76V-79R).

18. September 1734: Johann Lorenz Textor, Amtsvogt zu Vellberg und Bürger zu Hall, verkauft an Johann Christoph Scheinhard, Bürger und Apotheker, seine neu erbaute Behausung und Hofreithe nächst am Markt, gelegen zwischen Johann Peter Seiferheld, Mitglied des äußeren Rates, und David Friedrich Beer, Zuckerbäcker. Das Haus gültet in das Amt Schlicht 6 Heller Vorgeld. Der Kaufpreis beträgt 2.200 Gulden. Bedingungen: 1) Zwischen Textor und Herrn Johann Melchior Seiferheld, Mitglied des Inneren Rates, wurde am 1. März 1732 ein Vergleich wegen des Höfleins geschlossen, der in Kraft bleiben soll. 2) Die mit dem Nachbarn Beer beim Bauen getroffene Abrede, dass die Mauer zwischen den beiden Häusern, die ungefähr 10 Schuh hoch zum Turm gehörte und beim Brand übrig geblieben war, Herrn Beer gehören sollte, aber von Textor auf seine Kosten bis unter das Dach hergestellt wurde, gemeinschaftlich bleiben soll. Hinten im Höflein war ein altes zusammen gefallenes Privet vorhanden gewesen, das beiden Häusern gemeinschaftlich zustand, so dass Herr Beer einen Eingang am Turm heraus zu seinem Privet, Herr Textor aber das ganze Bäulein, das am Drechslerschen Haus angebaut war oben mit zwei Privetsitzen innegehabt hatte. Es wurde verabredet, das Privet liegen zu lassen. Herr Beer bekommt die Hellung künftig frei und unverlegt sowie den Auslauf von seinem Dachregenwasser. Er muss eine stehende Rinne von oben herunter erhalten und darf nichts heraus gießen. Herr Textor kann das Privetplätzlein für sich nutzen. Er muss das Höflein mit steinernen Platten belegen, damit den benachbarten Häusern an ihren Kellern kein Schaden zuwächst (StadtA Schwäb. Hall 4/680, fol. 40R-43R).

23. April 1743: Johann Friedrich Christfels, Apotheker, jetzt Bürger in Hall, Sohn des Philipp Ernst Christfels, hohenlohe-schillingsfürstischer Consistorialis und Kammerrat zu Wilhermsdorf, heiratete Anna Catharina Scheinhard, Witwe des Johann Christoph Scheinhard, Mitglied des äußeren Rates und Apotheker (StadtA Schwäb. Hall 2/46, S. 284).

9. Oktober 1764: Johann Friedrich Christfels, Mitglied des äußeren Rates, Haalpfleger, Proviantkommissar des Schwäbischen Reichskreises, Witwer, heiratete Susanna Maria Textor, Witwe des Johann Peter Textor, Spitalmeister (StadtA Schwäb. Hall 2/46, S. 423).

20. November 1764: Johann Friedrich Christfels, Mitglied des äußeren Rates und Haalpfleger, und seine Stiefkinder Johann Gottlieb Scheinhard, Lizenziat der Medizin und Physicus extraordinarius, und Sophia Magdalena Vogel, Ehefrau des Johann David Vogel, Mitglied des äußeren Rates und Chirurg, haben sich nach dem Tod ihrer Ehefrau bzw. Mutter Anna Catharina, geb. Textor, dahin verglichen, dass Johann Friedrich Christfels drei Sechstel an der unterhalb des Marktes stehenden Behausung, sein Stiefenkel Anna Maria, Tochter des Johann David Pröllochs, Metzger, ein Sechstel, Johann Gottlieb Scheinhard ein Sechstel und Sophia Magdalena Vogel ein Sechstel bekommen sollen. Das Haus wurde um 3.000 Gulden angeschlagen. Johann Friedrich Christfels darf auf Lebzeit unentgeltlich im Haus wohnen. Das Sechstel der Anna Maria Pröllochs wird Christfels zugeschrieben, der ihr bei der Verheiratung dafür 500 Gulden auszahlen soll, bis dahin aber das Kapital nur mit 10 Gulden pro Jahr verzinsen muss. Die Stiefkinder Scheinhard und Vogel erhalten das Losungsrecht (StadtA Schwäb. Hall 4/685, fol. 438R-441V).

20. Oktober 1765: Susanna Maria, Witwe des Johann Friedrich Christfels, Mitglied des äußeren Rates und Haalpfleger, Johann Gottlieb Scheinhard, Lizenziat der Medizin und Physicus extraordinarius,  und Johann David Vogel, Mitglied des äußeren Rates und Chirurg, verkaufen an Christoph Bernhard Bratz, Bürger, Kauf- und Handelsmann, ihre durch Erbschaft und Vertrag besessene Behausung nächst am Markt, gelegen zwischen Friedrich Lorenz Beer, Mitglied des Spitalgerichts und Konditor, und Johann Peter Döllin, Stadtschreiber. Das Haus gültet dem Amt Schlicht 6 Heller Vorgeld. Zum Haus gehört das Höflein dahinter. Der Kaufpreis beträgt 3.200 Gulden (StadtA Schwäb. Hall 4/685, fol. 562R-564V).

9. März 1784: Johann Abraham von Olnhausen, neu angehender Bürger, Kauf- und Handelsmann, Spezereihändler, Sohn des Johann Jacob Olnhausen, Schultheiß zu Finsterrot, heiratete Anna Sophia Bratz, Witwe des Christoph Bernhard Bratz, Kauf- und Handelsmann, Spezereihändler. Sie wurden im Pfarrhaus getraut (StadtA Schwäb. Hall 2/46, S. 587).

19. Juli 1798: Johann Abraham von Olnhausen, Bürger und Handelsmann, verkauft mit Konsens seiner Ehefrau, einer geborenen Stadtmann und ihrer vier Bratzischen Kinder, sein Haus, gelegen zwischen der verwitweten Frau Pfleger Döllin und Nadler Kochendörfer, an Johann Peter Sandel, Apotheker und Mitglied des äußeren Rates. Das Haus gültet dem Amt Schlicht 6 Heller Vorgeld. Zum Verkauf werden alle zu Haus und Laden gehörige Sachen gegeben: Repositorien, Schubladen, die große Waage, vier Zentner Gewichte, Büchsen, einige kleinere Waagen. Der Kaufpreis beträgt 6.000 Gulden (StadtA Schwäb. Hall 4/762, fol. 89V-R).

30. April 1802: Johann Peter Sandel, Apotheker und Mitglied des äußeren Rates, verkauft sein Haus, gelegen zwischen den Häusern der Witwe von Pfleger Döllin und der Witwe des Nadlers Kochendörfer, an seinen Sohn Eberhard Friedrich Sandel, Kauf- und Handelsmann. Das Haus gültet dem Amt Schlicht 6 Heller Vorgeld. Der Kaufpreis beträgt 6.000 Gulden. 3.000 Gulden wurden bar bezahlt, 3.000 Gulden bleiben als Kapital zu vier Prozent verzinslich auf dem Haus stehen (StadtA Schwäb. Hall 4/764, fol. 49R-50V).

 

Haus 2 (PKN 413) ("Siebenbürgen-Turm", Metzischer Turm)

Als Besitzer des „Turms“ ist 1602-1605 Joseph Feyerabend, Mitglied des Rats, belegt (StadtA Schwäb. Hall 4/1605, fol. 2R). Zwischen 1620 und 1649 werden Hans Stefan Feyerabend, und Hans Mayer, Krämer, als Beisitzer erwähnt (StadtA Schwäb. Hall 4/1706, fol. 2R).

3. September 1656: Anna Maria, Witwe des Johann Mayer, Bürger und Handelsmann, jetzt Ehefrau des Joseph Stadtmann, Bürger und Weißgerber in der Gelbinger Gasse, verkauft an Balthas Haßenmayer, Bürger und Krempler, ihre Behausung auf dem Markt, am Eck, genannt der Egin Steinhaus, gelegen zwischen Herrn Adam Stadtmann und H. Lorenz von Berg, Obristleutnant. Das Haus gültet jährlich dem Amt Schlicht 6 Heller Vorgeld. Der Kaufpreis beträgt 1.000 Gulden (StadtA Schwäb. Hall 4/658, fol. 273R-274R).

5. Juni 1665: Inventur der Martha, Ehefrau des Balthas Haßenmayer, Bürger und Krempler. Erben sind H. Johann Klotz, Bürger und Krämer zu Schmellen (Sachsen-Altenburg), Maria Magdalena, Ehefrau des Georg Melchior Hartmann, Büchsenmacher, und der Witwer Balthas Haßenmayer. Behausung auf dem Markt neben Adam Stadtmann, Bürger und Salzsieder, wie auch dahinter die untere Behausung der Frau Obristleutnant von Berg und der gemeine Weg, gültet dem Amt Schlicht 6 h Vorgeld. Das Haus wird um 775 fl angeschlagen und an den Witwer Balthas Haßenmayer verkauft (StadtA Schwäb. Hall 14/970).

19. April 1667: Die Erben des Balthas Haßenmayer, Bürger und Krempler, verkaufen an Johann Melchior Holderbusch, Bürger und Tuchmacher, ihre Behausung auf dem Markt, neben den Erben des Herrn Adam Stadtmann, Bürger und Salzsieder, und der unteren Behausung der Frau Obristleutnant von Berg sowie dem gemeinen Weg. Das Haus gültet jährlich dem Amt Schlicht 6 Heller Vorgeld. Der Kaufpreis beträgt 750 Gulden (StadtA Schwäb. Hall 4/661, fol. 169V-170R).

20. April 1667: Inventur des Balthas Haßenmayer, Bürger und Krempler. Erben sind Michel Haßenmayer, Herrenmüller zu Münster bei Gaildorf, Caspar Haßenmayer, Bürger und Büchsenschiffer, die drei Kinder des Melchior Haßenmayer, Bürger und Büchsenschmied, Maria, Ehefrau des Melchior Wenger zum Reippersberg, die fünf Kinder des Hans Haßenmayer, Müller zu Unterrot, und die fünf Kinder der Margaretha, Ehefrau des Hans Gößwein zu Hohenberg bei Schmiedelfeld. Behausung auf dem Markt, neben weil Adam Stadtmann, Bürger und Salzsieder, wie auch dahinter die untere Behausung der Frau Obristleutnant von Berg und der gemeine Weg. Gültet 6 h Vorgeld dem Amt Schlicht. Wurde von den Erben an Johann Melchior Holderbusch, Bürger und Tuchmacher, verkauft um 750 fl (StadtA Schwäb. Hall 14/992).

17. April 1675: Johann Melchior Holderbusch, Bürger und Tuchmacher, verkauft an Christoph Philipp Herold, Bürger und Buchbinder, den halben Teil seiner Behausung beim Fischmarkt, gelegen zwischen Herrn Johann Georg Beyschlag, Mitglied des Spitalgerichts, und Junker Johann Wilhelm Senffts hinterem Haus. Verkauft wird das untere Stockwerk, der untere Keller, der ganze Laden, die Stube samt der Kammer, Küche und Tennen, die zwei Waschkessel (die aber beide genießen und im Bau erhalten sollen), das dritte Stockwerk als die Stube samt der Stubenkammer, der Boden, ausgenommen die finstere Kammer, die der Verkäufer mit dem ganzen vierten Stockwerk für sich behält. Das fünfte, sechste und siebte (noch unbelegte) Stockwerk sollen Käufer und Verkäufer nebens dem Privet gemeinsam genießen. Das Privet, alle Stiegen, Rinnen und das Dach sollen sie gemeinsam erhalten. Das Haus gültet in das Amt Schlicht 6 Heller Vorgeld. Daran zahlt jeder die Hälfte. Der Kaufpreis beträgt 380 Gulden. Herold zahlt 350 Gulden bar, die übrigen 30 Gulden in den nächsten beiden Jahren, aber ohne Zins. Wenn Holderbusch oder seine Frau ihren Hausteil in Zukunft verkaufen sollten, soll Herold das Vorkaufsrecht um 420 Gulden haben. Dies gilt auch umgekehrt: Sollte Herold verkaufen, kann Holderbusch den Hausteil um 380 Gulden zurück erwerben (StadtA Schwäb. Hall 4/844, fol. 162R-163R).

21. Juli 1676: Philipp Christoph Herold, Bürger und Buchbinder, wurde am 24. April 1637 geboren. Sein Vater war Philipp Jacob Herold, Bürger und Krämer, seine Mutter Magdalena Hoffmann. Er besuchte die lateinische Schule. 1656 kam er zu Johann Christoph Gräter, Buchbinder, in die Lehre, wo er fünf Jahre lang lernte. Nach der Lehre blieb er noch zwei Jahre bei ihm. Danach wanderte er sechs Jahre lang. 1668 war er wieder in Hall und heiratete Anna Maria Haas, Tochter des Michael Haas, Bäcker. In achtjähriger Ehe wurde ihnen eine noch lebende Tochter geboren. Vor 14 Tagen erkrankte er an der Ruhr. Er starb am 19. Juli 1676 (StadtA Schwäb. Hall 2/71, S. 824).

15. Januar 1678: Johann Christoph Metz, Buchbinder, jetzt Bürger zu Schwäbisch Hall, Sohn des Johann Christoph Metz, Bürger und Buchbinder zu Worms, heiratete Anna Maria, Witwe des Philipp Christoph Herold, Bürger und Buchbinder (StadtA Schwäb. Hall 2/45, S. 593).

22. Februar 1682: Im Namen Johann Melchior Holderbuschs, Bürgers und Tuchmachers, erscheint dessen Schwager Christian Marquart, Bürger und Tuchmacher, weil Holderbusch Leibsunpässlichkeit halber nicht selber ausgehen kann, bei der Kanzlei. Er gibt an, dass Holderbusch an Johann Christoph Glock, Bürger und Zeugmacher, den oberen Teil seiner Behausung auf dem Markt, gelegen neben Johann Georg Beyschlag, Mitglied des Spitalgerichts, und Frau Obristleutnant von Berg, geb. von Sternenfels, sowie dem gemeinen Weg, verkauft hat. Die Behausung gültet jährlich dem Amt Schlicht 6 h Vorgeld. Der Kaufpreis beträgt 490 Gulden. 140 Gulden werden durch die Übernahme von Schulden bezahlt, 100 Gulden in bar, 73 Gulden in guten Schulden. Die übrigen 177 Gulden werden 1683-1686 zu Raten von je 44 Gulden bzw. die letzte zu 45 Gulden abbezahlt. In den Kauf einbedingt sind eine Bettlade, 1 zinnerner Gießfassbehälter, ein Tisch, eine Schranne und ein Siedel. Gleichzeitig erschien auch Holderbuschs Mithausbesitzer Christoph Metz, Buchbinder, und stimmte dem Kauf zu, bestand aber zugleich darauf, in den Rechten in seinem Hausteil nicht gestört zu werden. Er ließ auch sein Auslosungsrecht ins Protokoll schreiben (StadtA Schwäb. Hall. 4/664, fol. 62V-63R).

19. Mai 1716: Inventur der Anna Maria, Ehefrau des Johann Christoph Metz, Bürger und Buchbinder, geb. Haas. Erbende sind: Maria Magdalena, Ehefrau des Johann Andreas Bontz, Bürger und Buchbinder, aus der ersten Ehe der Verstorbenen mit Philipp Christoph Herold, Bürger und Buchbinder, und der Witwer Johann Christoph Metz. Eine halbe Behausung und zwar das unterste und oberste Stockwerk. Die andere Hälfte gehört Johann Christoph Glock, Zuegmacher. Das Haus liegt am Fischmarkt, zwischen den Häusern von Stättmeister Johann Lorenz Drechsler und dem Bergischen hinteren Haus und Hof. Das halbe Haus gültet 3 Heller Vorgeld in das Amt Schlicht. Im Kaufvertrag vom 17. April 1675 und bei der Häuservisitation von 1709 für 400 Gulden angeschlagen, nun aber auf 550 Gulden geschätzt (StadtA Schwäb. Hall 14/1852).

21. Januar 1728: Johann Andreas Bontz, gewesener Bürger und Buchbinder in Schwäbisch Hall, und seine Ehefrau Maria Magdalena, geb. Herold, nunmehrige Pfründner des Katharinenhospitals zu Esslingen, nebst ihrem Beistand, ihrem Bruder bzw. Schwager Herr Johann David Bontz, Mitglied des Inneren Rates und Steuerer zu Esslingen, verkaufen laut einer Kaufabrede vom 28. Oktober 1727 an David Friedrich Beer, Bürger und Zuckerbäcker in Schwäbisch Hall, ihre halbe Behausung oder Turm der Sieben Bürger genannt am Fischmarkt. Die andere Hälfte gehört Johann Christoph Glock, Zeugmacher. Das Haus liegt zwischen den Häusern von Stättmeister Drechslers Erben und Herrn Bauverwalter Textors. Das ganze Haus gültet jährlich dem Amt Schlicht 6 Heller Vorgeld. Verkauft wird der Teil, den die Eltern bzw. Schwiegereltern der Verkäufer besessen haben und der im Kaufvertrag vom 17. April 1675 beschrieben ist. Der Kaufpreis beträgt 620 Gulden. Für 491 Gulden übernimmt Beer Schulden der Bontzischen Eheleute, der Rest wird an ihren Mandatarius Handelsmann Donner ausgezahlt. Der Käufer muss außerdem an den Reparaturkosten für den so schadhaft geschienenen Turm, die sich auf 382 Gulden 40 Kreuzer belaufen, die Hälfte übernehmen und zur Steuerstube bezahlen. Das hat Beer versprochen (StadtA Schwäb. Hall 4/679, fol. 4V-5R).

4. November 1728: Der gemeinschaftliche Platz (Johann Christoph Glock, Zeugmacher, und Friedrich Bär, Zuckerbäcker), früher der „Metzische Turm“ genannt, maß vorne gegen den Markt 43,5, hinten an H. Bauverwalter 53, neben der Straße 32, auf der anderen Seite (am Drechslerschen Haus) 35 Schuh. Das macht 1.848 Quadratschuh. Davon werden 365,5 Schuh zur Hauptstraße genommen (à 12 x: 73 fl 6 x). Der obere Keller ist 38,5 Schuh lang, 23 breit und 9,5 hoch, der untere ist lang 38,5, breit 24 und hoch 10 Schuh. Diese beiden Keller sind wenigstens 250 fl wert. Falls die beiden Besitzer den Platz behaupten wollten, müsste der Kellerhals zu beiden Kellern samt der Staffel um 8,5 Schuh hinein gerückt werden. Das wird 50 fl erfordern. Bemerkung am Rand: Der sog. Metzische Turmplatz ist in der Vergleichung lang 43,75 Schuh, in der Breite 34,75 Schuh, tut 1.608 Quadratschuh. Davon geht ab zur Straße: vorne nach der Straße 34 Schuh, auf der Seite in der Vergleichung 13,5 Schuh, tut 459 Quadratschuh. Diese von den 1.608 Schuh abgezogen, bleiben noch 1.147 übrig. Dieses wurde am 3. Februar 1729 von H. Mayer so gemessen (StadtA Schwäb. Hall 4/3683).

 

Turmplatz in Metern: Erste Messung: 1 Schuh = 28,191 cm. Gegen den Markt: 12,26 Meter, an Bauverwalter Textor: 14,94 Meter, neben der Straße: 9,02 Meter, am Drechslerschen Haus: 9,87 Meter.

Zweite Messung: 12,33 Meter auf 9,80 Meter, davon weg zur Straße: 9,58 Meter auf 3,81 Meter.

 

14. Dezember 1728: Friedrich Beer, Zuckerbäcker, und Zeugmacher Glocks Platz: Wenn er an dem vorigen Platz wieder bauen wollte, so könne er auf dem, was ihm bliebe, doch nicht bequemlich bauen. Er müsse sich auch mit den Glockschen Gläubigern vergleichen. Wenn er den Platz nicht mehr bebauen wolle, habe er erst seine eigenen Schulden darauf. Er solle es sich also wohl überlegen und der Deputation seinen Entschluss mitteilen. H. Bauverwalter verlangt sein voriges Licht am Eck (StadtA Schwäb. Hall 4/3684, fol. 30R).

14. Dezember 1728: H. Bauverwalter [Textor] und H. Peter Seiferheld, äR, sind mit der Absteckung der Plätze zufrieden, fragen aber nach, ob das alte Pflaster in der Straße vom Stätt-Tor zum Markt so bleibe oder ob eine Erhöhung geschehen solle, damit sie ihre Fundamente danach richten könnten. Beschluss: Bei H. Oberlandumgelder Wibel soll das alte Pflaster gesucht werden und bleiben, bei H. Donner hingegen auf solches erhöht werden (StadtA Schwäb. Hall 4/3684, fol. 31V-R).

10. Januar 1729: Der Beersche Platz soll für 10-12 fl geräumt werden (StadtA Schwäb. Hall 4/3684, fol. 38R).

3. Februar 1729: Friedrich Beer und sein Schweher verlangen eine Resolution, ob sie nun bauen können. Beschluss: Dem Glock soll das bekannt gegeben werden. Wenn er etwas einzuwenden habe, solle er es montags vor Rat bringen, sonst könne sein Teil des Platzes ohne Anstand aufgesteckt werden (StadtA Schwäb. Hall 4/3684, fol. 48R).

9. Juni 1729: Die Bauoffizianten erstatten Bericht: Entweder muss des Beeren Platz unbebaut bleiben oder Oberlandumgelder Wibel um 8 oder 10 Schuhe herunter rücken. Beschluss: Es bleibt bei der Deliberation. Wenn dem Beer zugemutet wird ein „Stumpeck“ von ungefähr 6 Schuh zu machen, gleich dem Wibelschen Platz, wird der Irregularität bei der Öffnung gegen den Markt abgeholfen (StadtA Schwäb. Hall 4/3684, fol. 85R-86V).

5. August 1729: Denkschrift des Friedrich Beer, die er bei Rat vorgelegt hat, wird der Deputation übergeben. Bauverwalter bittet, den Bau zu befördern, damit sein Haus, so offen, nicht Schaden nehme. Beschluss: Senator Beltz soll die Berechnung machen und Beer anweisen, wie er mit dem Bau gegen H. Bauverwalter fortfahren soll. Außerdem solle Beer gefragt werden, was er für den oberen Stock geben wolle (StadtA Schwäb. Hall 4/3684, fol. 95V-R).

18. Juni 1749: Das Haus wurde dem Bruder Friedrichs Beers, Johann Georg Beer, äußerer Rat, von der Obrigkeit zugeschrieben. Beer überließ es seinem Sohn Friedrich Lorenz Beer/Bär um 1.200 Gulden (StadtA Schwäb. Hall 4/881, fol. 25V).

23. September 1750: David Friedrich Beer, Bürger und Zuckerbäcker, hatte Konkurs gemacht. Das „Ganturteil“ über ihn wurde publiziert. Zahlreiche seiner Gläubiger konnten nicht befriedigt werden (StadtA Schwäb. Hall 12/5).

29. November 1765: Herr Friedrich Lorenz Bär, Mitglied des Spitalgerichts, Konditor und Spezereihändler, verkauft an Jacob David Kochendörfer, Bürger und Nadler, sein Haus am Markt, gelegen zwischen Senator und Oberstadtumgelder Seiferheld bzw. Senator und Oberlandesheiligenpfleger Hartmann einerseits und Christoph Bernhard Bratz, Handelsmann, andererseits. Das Haus gültet dem Amt Schlicht jährlich 3 Heller Vorgeld. Der Kaufpreis beträgt 1.200 Gulden (StadtA Schwäb. Hall 4/685, fol. 573V-574V).

4. August 1792: Inventur des Jacob David Kochendörfer, Mitglied des Spitalgerichts und Nadler. Haus am Markt zwischen H. Kauf- und Handelsmann Scheuermann und H. Handelsmann von Olnhausen gelegen. Lt. Kaufbriefs vom 29. November 1765 hat Kochendörfer das Haus dem H. Friedrich Lorenz Bär, Mitglied des Spitalgerichts und Konditor, um 1.200 Gulden abgekauft. Kochendörfer hat das Haus seinem Neffen Christoph Ludwig Kochendörfer um 1.200 Gulden überschrieben und sich den lebenslänglichen Sitz in der ganzen mittleren Etage vorbehalten (StadtA Schwäb. Hall 14/4145).

28. September 1792: Christoph Ludwig Kochendörfer, Bürger und Nadler, hat aus der Erbschaft seines Vetters H. Jacob David Kochendörfer, Mitglied des Spitalgerichts und Nadler, gemäß dessen Testament vom 21. Oktober 1788 und aufgrund von dessen Teilungsinventur vom 4. August 1792 übernommen: Behausung auf dem Markt zwischen H. Handelsmann Jacob von Olnhausen und H. Handelsmann Abraham von Olnhausen gelegen. Sie gültet dem Amt Schlicht 3 Heller Vorgeld. Das Haus wurde zum Preis von 1.200 Gulden übernommen (wie es 1765 gekauft wurde). Die Witwe Jacob David Kochendörfers genießt den lebenslänglichen freien Sitz im Haus (StadtA Schwäb. Hall 4/682, fol. 82R-84V).

19. Dezember 1804: Christoph Ludwig Kochendörfer, Bürger und Nadler, verkauft an Handelsmann Eberhard Friedrich Sandel die Hälfte an seinem Haus am Markt (neben dem Käufer und Herrn Handelsmann Schwarz). Das Haus gültet 2 Heller Vorgeld an das Amt Schlicht. Die Hälfte besteht im mittleren Stock aus einer Stube, einer Stubenkammer, einem Stüblein, einer Küche und einem Kämmerlein hinter der Küche, im ersten Stock aus einer Kammer (neben Herrn Handelsmann Schwarz) und einer Kammer hinten heraus (neben dem Haus des Käufers), aus dem ganzen oberen Boden. Der Gang durch das Kämmerlein in den oberen Boden ist gemeinschaftlich. Verkauft wird der ganze untere Keller und die Hälfte des oberen Kellers. Der Kaufpreis beträgt 1.325 Gulden (StadtA Schwäb. Hall 19/998, fol. 131R-132R).

9. Februar 1817: Christoph Ludwig Kochendörfer, Bürger und Nadlermeister, und seine Ehefrau Anna Sophia verkaufen an Eberhard Friedrich Sandel, Kauf- und Handelsmann, ihren Teil an ihrer Behausung, gelegen neben dem Käufer und dem Olnhausenschen Handlungshaus. Den übrigen Teil besitzt der Käufer schon. Der Kaufpreis beträgt 1.850 Gulden (StadtA Schwäb. Hall 19/1002, fol. 302V).

 

 

 

Neubau ab 1817

1817 wurde das Haus von Eberhard Friedrich Sandel, Kaufmann, neu erbaut. (StadtA Schwäb. Hall 19/828, S. 42)

1827 Eberhard Friedrich Sandel, Kaufmann

1858 kauft Ludwig Deeg, Apotheker, von Eberhard Friedrich Sandels, Kaufmann, Erben das Haus. (StadtA Schwäb. Hall 19/827, S. 191)

1858 wurde die Realgerechtigkeit der Apotheke vom Haus PKN 214 auf Haus 412 + 413 übertragen. (StadtA Schwäb. Hall 19/827, S. 191)

1863/1864 verkauft Deeg an Apotheker Albert Picot. (StadtA Schwäb. Hall 19/827, S. 191)

1900 verkauft Albert Picot, Apotheker, das Haus an Otto Fezer, Apotheker, und dessen Braut Lora Bührle (?, schwer lesbar). (StadtA Schwäb. Hall 19/839, S. 598)

Beschreibungen

1827: Wohnhaus mit 32,8 Ruten (412) und Hof mit 5,7 Ruten (413), insgesamt 38,5 Ruten

Einträge in den Denkmallisten

Engelapotheke, klassizistischer Putzbau mit Fensterrahmungen, Traufgesims, Treppenanlage, 1817, barocker Engelfigur. Eingetragen in das Landesverzeichnis der Baudenkmale in Württemberg seit 08. Oktober 1925. (StadtA Schwäb. Hall: Liste der Kulturdenkmale Stadt Schwäb. Hall, S. Stand 10/1982, 300)

 

 

Marktstraße 2 (Flst.Nr. 0-95/2). Engelapotheke. Verputztes klassizistisches Gebäude mit Fensterrahmungen, Traufgesims, Treppenanlage und barocker Engelfigur, 1817. § 28 ( aus: Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg, Stadt Schwäbisch Hall, Stand 13.11.2013)

Quellen

Archivalien:

 

  • StadtA SHA 4/881 (Unterpfandsbuch Stadt), Bl. 22 1/2; S27 (Genealogische Kartei)