Haller Häuserlexikon – Besitzerliste 1827

Lange Straße 48 (PKN 653)

Adresse: Lange Straße 48 (PKN 653)
Primärkatasternummer: 653
Besitzer: 1827
Schreiner, Johann Gottlieb Witwe; Bohn, Maria Rosina u. Maria Catharina; Steudle, Joh. Melchior, Ziegelknecht


Besitzerliste

1717/18: Als Besitzer wird der Kassier Christoph Heinrich Hezel genannt.

danach: das Haus wird zu einem nicht genannten Termin von dem Leineweber Johann David Deutelin für 325 Gulden gekauft. Die aus dem Kauf resultierenden Schulden hat Deutelin bis 1731 abgetragen.

1731: Johann David Deutelin verkauft am 8. März 1731 den unteren Teil des Hauses (ein Drittel) für 125 Gulden an den Taglöhner Johann Georg Beyer.

1731: Am 6. April 1731 verkauft Deutelin auch den anderen, oberen Teil des Hauses samt dem Gärtlein (zwei Drittel) für 300 Gulden an den Leineweber Johann Sebastian Lohammer.

1734: Die Witwe des Johann Georg Beyer verkauft den unteren Teil des Hauses (ein Drittel) am 27. Juni 1734 für 100 Gulden an den Leineweber Johann Conrad Otterbach.

1746: Johann Conrad Otterbach verkauft den unteren Teil des Hauses (ein Drittel) am 6. August 1746 für 110 Gulden an den Schneider Johann Caspar Drittler.

1748: Johann Sebastian Lohammers Witwe verkauft am 9. August 1748 den oberen Teil des Hauses samt Garten, Höflein, Waschkessel, Tenne und Keller (zwei Drittel) für 213 Gulden an den Pflästerermeister Johann Christoph Geyer.

1755: Johann Caspar Drittler verkauft den unteren Teil des Hauses (ein Drittel) am den Pflästerermeister Johann Christoph Geyer, der bereits zwei Drittel des Hauses besitzt und damit alleiniger Eigentümer wird.

1786: Nach dem Tod von Johann Christoph Geyer fällt das bislang von ihm besessene Haus zufolge der Teilung vom 26. September 1786 an seinen Sohn, den Steinhauer Georg Michael Geyer.

1810: Das Haus fällt (als Erbe der Ehefrauen?) an Siedemeister Groß und Fuhrmann Dreher.

1812: Der Beisitzer Johann Christian Scheu kauft das Haus am 27. Mai 1812 für 700 Gulden.

1816: Der Beisitzer Georg Michael Schluchter erwirbt am 9. Oktober 1816 einen Hausanteil für 225 Gulden (Stadtratsprot. v. 9.10.1816).

1820: Margarethe Dorothea Hermann erwirbt einen Hausanteil (den vorher Schluchter'schen?) für 190 Gulden (Stadtratsprot. v. 8.6.1820).

1820: Johann Gottlieb Schreiner erwirbt am 1. Juni 1820 für 550 Gulden einen Hausanteil (Stadtratsprot. v. 1.6.1820)

1827: als Besitzer genannt (Primärkataster): Schreiner, Johann Gottlieb Witwe; Bohn, Maria Rosina u. Maria Catherina; Steudle, Joh. Melchior, Ziegelknecht

Haustafel

Nach dem Bau des Bahnhofs 1862 vor der Katharinenvorstadt erlebte dieser eher vernachlässigte Stadtteil einen wirtschaftlichen Aufschwung. Stadt und Bürgerschaft wünschten sich eine repräsentativere Bebauung entlang der Langen Straße. Sie erlaubten Investoren, anstatt kleiner Taglöhneranwesen große Mietshäuser zu errichten wie dieses alle baulichen Verhältnisse sprengende Objekt im spätklassizistischen Stil.

Befunde aus Bauforschung

Archäologische Funde aus dem 19. Jahrhundert. (StadtA Schwäb. Hall BF 198) 

Keller. (StadtA Schwäb. Hall BF 285)

Beschreibungen

1827: Wohnhaus 10,3 Ruten, Oek.Geb. 1,4 und Hof 2,0 Ruten, insgesamt 13,7 Ruten

Das viergeschossige, traufständige Wohnhaus mit steinverkleidetem Erdgeschoss, reich ornamental gerahmten, z.T. zu Zwillingsfenstern zusammengefasten Fensteröffnungen in den Obergeschossen stammt von 1863. Das Haus ist ein im Fassadendekor nicht sehr häufiger Vertreter der Neurenaissance, der zugleich ein Beispiel für den Mietwohnungsbau der 60er Jahre des 19. Jahrhunderts darstellt. (StadtA Schwäb. Hall: Liste der Kulturdenkmale Stadt Schwäb. Hall, Stand 10/1982, S. 296)

Lange Straße 48 (Flst.Nr. 0-330). Wohnhaus: Traufständiges viergeschossiges Gebäude mit steinverkleidetem Erdgeschoss und reich verzierten gerahmten zusammengefassten Fensteröffnungen im Obergeschoss (z. T. Zwillingsfenster). 1863. Wintergartenanbau. § 2 ( aus: Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg, Stadt Schwäbisch Hall, Stand 13.11.2013)

Quellen

Archivalien:

  • Stadtarchiv SHA 4/1544 (Unterpfandsbuch Vorstädte), Bl. 496R