Haller Häuserlexikon – Besitzerliste 1827
Im Weiler 17
Primärkatasternummer: 549
Besitzer: 1827
Messerschmied, Johann Georg, Schneider; Weiß, Georg David, Taglöhner
Besitzerliste
1676 (28. Juni) verkauft Michel Küstner, Bürger und Einspänniger, an Jacob Hoffmann, Pfahlbürger und Taglöhner, sein Haus im Weiler zwischen Hans Hohl von Michelfeld und der Scheune des Daniel Gentner gelegen. Darauf standen 110 fl, die in die Pflege St. Michael gehörten, wovon aber 100 fl 1675 auf Hans Mack von Baumgarten wegen eines von ihm an Küstner verkauften Hauses in der Heimbacher Gasse verwiesen wurden. Die übrigen 10 fl hat Küstner zu bezahlen. Der Verkäufer soll dem Käufer das Dach machen und zwei „Gipsbödelein“ gießen lassen. Die Behausung ist ganz gültfrei. Der Kaufpreis beträgt 160 fl. 40 fl werden bar bezahlt, je 25 fl sind 1677-1680, die letzten 20 fl 1681 fällig.
1712 erkauft Johann Ulrich Goth die Behausung (Steueranschlag 250 fl). Kaufvertrag v. 27. September 1712: Das Hospital verkauft an Johann Ulrich Goth, Bürger und Leinenweber, das Haus der Ursula Hoffmann, Witwe des Jacob Hoffmann, Bürger und Taglöhner. Das Haus liegt im Weiler zwischen der Scheune des Hans Walter, Bürger und Schmied, und dem Haus Jerg Kapplers aus Michelfeld. Das Haus ist gültfrei. Der Kaufpreis beträgt 270 fl. Goth zahlt 70 fl, 200 fl in Raten zu 25 fl über acht Jahre von 1713-1720. Die Witwe Hoffmann erhält den lebenslänglichen Sitz im Haus, Goth soll sie nicht „austreiben“.
1743 (7. Oktober) erkauft der Sohn Georg Balthas Goth, Leinenweber, die Behausung von der Erbschaft um 615 fl. Kaufvertrag v. 7. Oktober 1743: Die Erben des Johann Ulrich Goth, Bürger und Leinenweber, nämlich Johann Georg Junck, Nadler, und Johann Caspar Schmelcher, Bortenmacher, beide Bürger, namens ihrer Ehefrauen, verkaufen an ihren Schwager bzw. Bruder Georg Balthas Goth, Bürger und Leinenweber, die von ihren Schwiegereltern ererbte Behausung im Weiler (gelegen zwischen dem Haus des Tuchmachers Hofmann und der Scheuer des Buchbinders Schiller) nebst dem Baum-, Gras- und Küchengarten hinter dem Haus des Büchsenmachers Andreas Bühl, durch das auch der Gang in den Garten geht. Der Garten gültet der Kommende 5 Schilling Vorgeld jährlich. Der Kaufpreis beträgt 615 fl.
1750 (12. Februar) verkauft Georg Balthas Goth die Hälfte des Hauses für 150 fl an Johann Bernhard Schneider, Zimmergeselle. Kaufvertrag v. 12. Februar 1750: Georg Balthas Goth, Bürger und Leinenweber, verkauft an Johann Bernhard Schneider, Zimmergeselle und Schutzverwandter, die Hälfte seines Hauses im Weiler (zwischen dem Haus Peter Hoffmanns und der Scheune Peter Horlachers, Metzger, gelegen). Das Haus ist gültfrei. Zum verkauften Hausteil gehört der ganze mittlere Stock mit Stube, Stubenkammer und Küche, auch die Bühne und die halbe Kellerstaffel bis an die untere Tür und die zwei obersten Böden bis oben hinauf. Den Backofen haben sie gemeinschaftlich zu gebrauchen und zu erhalten (wie auch das Dachwerk). Der Kaufpreis beträgt 150 fl. 80 fl werden zur teilweisen Tilgung eines Kredits der Pflege St. Michael, 60 fl zur Tilgung eines Anlehens der Margarethe Horn aus Gaildorf eingesetzt.
1754 (5. November) verkauft Georg Balthas Goth den Garten hinter seinem Haus für 155 fl an seinen Schwager Junck. Der Kaufpreis wird direkt dem Stadtschultheißenamt übergeben. Kaufvertrag v. 5. November 1754: Georg Balthas Goth, Bürger und Weber, verkauft an seinen Schwager Johann Georg Junck, Bürger und Nadler, seinen Garten jenseits Kochens im Weiler hinter dem Haus des herrschaftlichen Fuhrknecht Martin Stecher. Der Gang in den Garten geht durch Stechers Haus, was dieser zu leiden hat. Der Garten gültet der Kommende 5 Schilling. Zimmermeister Fick verzichtet auf sein Losungsrecht (ihm gehört ein anderer Teil des Gartens). Der Kaufpreis beträgt 155 fl. Diese gehen wegen der Schulden Goths direkt an das Stadtschultheißenamt, Goth erhält nichts ausbezahlt.
1754 (5. November) verkauft Georg Balthas Goth seinen Keller unter dem Haus für 98 fl an Johann Georg Löchner, der die andere Hälfte des Hauses besitzt. Auch dieses Geld geht direkt an das Stadtschultheißenamt. Kaufvertrag v. 5. November 1754: Georg Balthas Goth, Bürger und Leinenweber, verkauft an Johann Georg Löchner, nunmehriger Stadtschutzverwandter, seinen Keller, der zum unteren Teil seines Hauses gehört. Den oberen Teil des Hauses besitzt Löchner schon. Das ganze Haus liegt zwischen dem Haus des Tuchmachers Hoffmann und der Scheune des Metzgers Horlacher. Verkauft wird auch eine Bodenkammer oberhalb der Stube des Käufers samt dem zugehörigen „Stegenkämmerlein“. Georg Balthas Goth und seine „dermahlige“ Ehefrau Catharina Magdalena, geb. Kuhn, behalten sich die unentgeltliche Nutzung der hinten hinaus gelegenen halben Bodenkammer vor. Der Kaufpreis beträgt 130 fl. Der Käufer liefert den Kaufpreis wegen der hohen Schulden des Verkäufers direkt beim Stadtschultheißenamt ab. Goth erhält nichts.
1754 (5. November) verkauft Johann Bernhard Schneider, Beisitzer und Zimmergesell, seine Hälfte des Hauses für 170 fl an Johann Georg Löchner, Schutzverwandter. Kaufvertrag v. 5. November 1754: Johann Bernhard Schneider, Schutzverwandter und Zimmergeselle, verkauft seine Haushälfte an Johann Georg Löchner, nunmehriger Stadtschutzverwandter. Es handelt sich um den oberen Teil des Hauses (das zwischen dem Haus des Tuchmachers Hoffmann und der Scheune des Metzgers Horlacher liegt). Die andere Hälfte gehört noch dem Weber Georg Balthas Goth. Zum verkauften Teil gehören: der ganze mittlere Stock, unter dem Dach die zwei oberen „Kehlbälckböden“, die Hälfte der Kellerstaffel und der halbe „Haustenn“. Der im oberen Stock befindliche Backofen wird gemeinschaftlich genutzt. Backofen und Hauptbau des Hauses werden gemeinschaftlich erhalten. Der Kaufpreis beträgt 170 fl.
1756 (13. Juli) verkauft Georg Balthas Goth seine Hälfte des Hauses für 120 fl an Johann Georg Löchner, der die andere Hälfte des Hauses und den Keller besitzt. Kaufvertrag v. 13. Juli 1756: Georg Balthas Goth, Bürger und Leinenweber, verkauft an Johann Georg Löchner, hällischer Untertan zu Sülz und Beisitzer in Schwäbisch Hall, seine Haushälfte. Das Haus liegt zwischen Hans Michel Hauschel und Hans Jörg Groh im Weiler. Die andere Hälfte besitzt Löchner bereits. Der Kaufpreis beträgt 120 fl. Goth darf lebenslang im Haus gegen einen Hauszins von 7 fl 30 x wohnen bleiben. Er muss allerdings die Miete bezahlen und darf dem Haus nicht schädlich sein.
? die Tochter Löchners, Ehefrau des Hans Jerg Feuchter, Schultheiß zu Buch, ererbt das Haus.
? Übergang des Hauses an Georg Michael Feuchter, Schutzverwandter aus Buch.
1788 (13. August) kauft Christoph David Kämpf, Rotgerber und Leutnant bei der Bürgercompagnie jenseits Kochens, für 422 fl die Hälfte des Hauses. Kaufvertrag über eine Hälfte des Hauses: StadtA Schwäb. Hall 4/690, fol. 246V-R. Zum oberen Hausteil, den Kämpf erwarb, gehörten eine Stube, eine Stubenkammer und eine Küche nebst Backofen sowie die Bühne, außerdem der ganze hintere große Keller und die gemeinschaftliche Nutzung des unteren Tennens. Der Besitzer der unteren Haushälfte und Verkäufer der oberen Haushälfte (Georg Michael Feuchter, Schutzverwandter, aus Buch) durfte ab sofort den Backofen in der Küche nicht mehr benutzen. Kämpf zahlte 422 fl.
Am Juli 1788
hab ich meine ältere Tochter Sus[anna] Maria nach
vorgegangener Abrede an Georg Michel Schloßstein
verheurathet, worauf ich sogleich dem Feuchter
oder sogenannten Döpller zu Buch die jezige halbe
Bewohnung, in der ich lebe, abkaufft pro 425 fl.
Sogleich in der Stube eine neue Fensterwand, eine
neue Kamerwand in der Kamer nebst dieser
leztern noch 3 neue Wände, die Stube vertäffelt,
neue Stuben- und Kammerthür, neue Fenster, ist
auf 180 fl Baukosten gestiegen und
habe solches sofort am 4t[en] und 6ten [Okto]b[e]r bezogen
und am 7ten die Hochzeit gehalten. (Autobiographie Christoph David Kämpf)
1790 (6. Juli) Unfall der Enkelin Christoph David Kämpfs, Tochter der Susanna Margaretha Kochendörfer:
Den
6ten Juli geschah schon wieder mit diesem Kind
ein solches glükliches Unglük, ich hatte auf mei-
nem ersten Dachboden einen Schnizbank stehen,
worauf ich etwas schnitt, das Mädle wolte über-
all bey mir seyn, sie zog ein Wägele auf dem
Boden herum, der Boden hatte eine lange Stiegen-
öffnung und noch kein Gelehnter herum, das
Mädle gieng rüklings an diese Öffnung hin,
stürzte so 9 Schuh hoch grad ab, fiel unten auf
den lezten Tritt der etlich Schuh lang breit ist zwischen
etlich darauf liegenden Blökle hinein und hatte
weiter keinen Schaden als am linken Hüftbein
ein blauen Flek, welches ihr etlich Tage wehe
thate. Wie ein Donnerwetter fuhrs mir ins Herz,
als ich den Fall hörte, und das Kind nimmer sahe.
Ich fürchte das Kind tod oder ein Krippel anzu-
treffen. Ich fand aber wie schon gesagt das
Kind ohnbeschädigt, wovor ich mit aufgeho-
benen Händen Gott herzlich dankete, mit ban-
ger Sorgfalt wachete ich von da
an, wan meine Enkelkinder unter meiner
Obsicht waren. (Autobiographie Christoph David Kämpf)
1798 (6. August) kauft Christoph David Kämpf die andere Hälfte des Hauses für 475 fl. 1798 erwarb Christoph David Kämpf von Feuchter auch den unteren Hausteil. Der Kaufpreis betrug 475 fl (StadtA Schwäb. Hall 4/762, fol. 91R-92V).
1811 (2. Januar) stirbt Christoph David Kämpf. Seine jüngere Tochter Susanna Margaretha war mit Christoph Friedrich Kochendörfer, Bäcker (später Gastwirt zum Kurfürsten), verheiratet, die ältere Susanna Maria mit Georg Michael Schlossstein, Rotgerber.
? ererben Kurfürstenwirt Österlin und seine zwei Schwäger Karl und Heinrich Kochendörfer sowie Georg Michael Schlossstein das Haus.
1812 (26. August) kauft Anna Margaretha Ludwig die Hälfte Österlin/Kochendörfer für 450 fl. Die andere Hälfte gehört Georg Michael Schlossstein. Kaufvertrag v. 26. August 1812: Kurfürstenwirt Friedrich Österlen, seine zwei Schwäger Carl und Heinrich Kochendörfer und Georg Michael Schlossstein, Rotgerbermeister, verkaufen an Anna Margaretha Ludwig, Witwe des Johann Georg Ludwig, Beisitzer, den oberen Teil an ihrem gemeinschaftlich besitzenden Haus im Weiler. Es liegt zwischen dem Beisitzer Johann David Weber und Michael Seizinger. Der verkaufte Hausteil besteht in einer Stube, Stubenkammer, Küche samt dem Dachboden und dem vorderen Keller. Der Kaufpreis beträgt 450 fl. Das Dach wird von den Besitzern der oberen und der unteren Haushälfte gemeinschaftlich unterhalten. Andere Baumaßnahmen in den Hausteilen trägt jeder Besitzer selber.
1815 (11. Januar) verkaufen aus der Erbschaftsmasse der verstorbenen Lammwirtin Feyhl zu Esslingen, vorher Witwe des Kurfürstenwirts Kochendörfer in Hall, nämlich Gerichtsassessor Kindsvater zu Esslingen als Pfleger von Heinrich und Carl Kochendörfer, Kurfürstenwirt Österlin im Namen seiner Kinder und die Masse des vormaligen Lammwirts, jetzigen Cafetiers Feyhl zu Esslingen an Georg Michael Schloßstein ein Viertel eines Hauses jenseits Kochens, an dem der Käufer bereits ein Viertel besitzt, neben Johann David Weber und Michael Seizinger, Beisitzer. Der Kaufpreis beträgt 150 fl.
1818 (23. Februar) Georg Michael Schloßstein, Rotgerber, verkauft an Johann Caspar Weiß im Weiler die Hälfte eines Hauses, dessen andere Hälfte die Witwe des Taglöhners Ludwig besitzt. Das Haus liegt neben Johann David Weber und Michel Seizinger, Beisitzer. Der Kaufpreis beträgt 450 fl.
1823 (30. Oktober) kauft Georg David Weis, ledig, für 450 fl einen Teil des Hauses.
erste Bauakte 1910
1910: Oskar Uhlrich, Maschinenmeister
1962: Anne Uhlrich
1996: Franz Rupp
Befunde aus Bauforschung
Holzteile aus dem 14. Jahrhundert, dendrochronologisch datiert auf 1396/1397. (StadtA Schwäb. Hall BF 75)
Dachfenster, Türen (StadtA Schwäb. Hall BF 119)
Dach dendrochronologisch datiert auf 1396/97. (BF Lohrum/Bleyer)
Beschreibungen
1827: Wohnhaus mit 9,1 Ruten Im Weiler
Im Weiler 17 (Flst.Nr. 0-435). Traufständiges Wohnhaus, mittelalterliches Handwerkerhaus mit hauskundlichen Quellenwert, 1397 (d). Quer liegender Gewölbekeller. § 2. (aus: Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg, Stadt Schwäbisch Hall, Stand 13.11.2013)
Besonderheiten
Der angebliche Mordfall Catharina Löw
Am 14. Mai 1750 starb in dem Haus im Weiler Catharina Löw, die Magd des Leinewebers Georg Balthas Goth. Bei der Untersuchung ihrer Leiche stellte sich heraus, dass sie schwanger gewesen war. Da es zwei Wochen vor Zeugen zu einem hässlichen Zwischenfall gekommen war, bei dem Goth seine Magd zu Boden geworfen hatte, verdächtigte man ihn, er sei der Vater des Kindes gewesen und habe seine Magd getötet, um Ehebruch und Schwangerschaft zu verbergen. Erschwerend kan hinzu, dass Goth bereits einmal wegen Ehebruchs bestraft worden war und aufgrund seines Lebenswandels einen üblen Leumund hatte. Hauptbelastungszeugin war die Frau des Scharfrichters Bürck, die detaillierte Schilderungen des brutalen und sittenlosen Verhalten Goths gegenüber seiner Magd lieferte. Goth selbst leugnete die Vorwürfe entschieden.
Während Goth in Haft saß, fand eine Untersuchung der verschiedenen, sich widersprechenden Zeugenaussagen statt. Ein Gutachten der juristischen Fakultät der Universität Tübingen brachte dann nach einem Jahr ein plausibles Ergebnis. Es stellte sich heraus, dass Catharina Löw wegen starker Schmerzen im Unterleib von Scharfrichter Bürck und seiner Frau behandelt worden war und eher an dieser falschen Behandlung und an Komplikationen ihrer Schwangerschaft verstorben war, als an Mißhandlungen durch Goth. Dessen Vaterschaft galt auch als unwahrscheinlich. Die massiven Beschuldigungen Goths durch die Scharfrichterin Bürck waren demzufolge vor allem ein Versuch, von der Fehlbehandlung abzulenken, zumal diese auch als - strafbarer - Versuch einer Abtreibung interpretiert werden konnte. Da Goth aber nach trotzdem einen ärgerlichen und lasterhaften Lebenswandel geführt habe, musste er über die erlittene Haft hinaus noch 14 Tage im Gefängnis bleiben und die Unkosten des Gerichtsverfahrens tragen.
Quellen
Archivalien:
- StadtA SHA 11/189 (Prozeß gegen Georg Balthas Goth), 1751