Haller Häuserlexikon – Besitzerliste 1827
Gelbinger Gasse 14
Primärkatasternummer: 287
Besitzer: 1827
Göller, Johann, Kornmesser
Besitzerliste
1827 (Primärkataster); als Besitzer genannt: Johann Göller, Kornmesser
1837: Der Metzger Johann Gottfried Firnhaber, Bürger und Metzgermeister in Hall, erwirbt das Haus qm 11. September 1837 für 1.800 Gulden und weitere sechs Kronentaler "Schlüsselgeld" von Kornmesser Johann Göllers Wittib. Die Verkäuferin hat das Recht, im oberen Stock des Hauses gegen einen jährlichen Hauszins von 20 Gulden "sizen bleiben zu dürfen." Dieser "Mieth Contract" hat eine vierteljährliche Kündigungsfrist und umfasst in der oberen Etage Stube, Kammer und Küche, eine Kammer im Boden, "welche vorher Taubenschlag war", im Keller das Recht, 1 "Fuhrfaß" und ein Fässchen Wein liegen zu lassen.
1868: Auf Ableben der Ehefrau Firnhabers führt dieser die Gütergemeinschaft mit seinen Kindern "unabgetheilt" fort.
1871: Gottfried Firnhaber verkauft Haus und Hinterhaus am 16. Januar 1871 für 3.300 Gulden an den ledigen Metzger Gottlieb Wieland. Als Datum des Besitzübergangs wird der 1. Juli 1871 festgelegt.
1877: Gottlieb Wieland verkauft das Anwesen am 27. Juli 1877 für 5.657 Mark an Susanne Klenk geb. Wurst, Witwe des Michael Klenk, Spinner, behält aber das Eigentum an dem unter dem Hauseingang befindlichen Keller. Zu diesem Zweck soll ein neuer Kellereingang vom Nachbarhaus Nr. 288 her eingebrochen werden. Hingegen verpflichtet sich die neue Eigentümerin Susanne Klenk, das Hinterhaus nicht höher zu bauen, um dem Wohnhaus des Verkäufers "das Licht nicht zu entziehen."
1893: Das Haus mitsamt Nebengebäude wird in der Zwangsvollstreckungssache der Susanne Klenk, Witwe des Michael Klenk nach endgültigem Zuschlag vom 21. Juli 1893 um 7.010 Mark an Marie Klenk geb. Engelhardt, Witwe des Friedrich Klenk, Schullehrer, verkauft.
1896: Marie Klenk geb. Engelhardt bringt das Anwesen in ihre zweite Ehe mit Friedrich Friedrich [sic!], Ochsenwirt in Dünsbach, ein.
Am 18. Februar 1902 in das Grundbuch umgeschrieben.
Befunde aus Bauakten
1871: Metzger Wieland lässt im Erdgeschoss ein neues Schaufenster einbauen, dass wegen des geringen Platzangebots in die Gelbinger Gasse hinaus ragt. In der Küche im 3. Stock entsteht an Stelle eines Herds eine "Schnellrauchkammer"
1880: Der Laden im Erdgeschoss wird erweitert und ein Windofen aufgestellt, dessem Abgase mit einem Rohr in den Kamin der darüber befindlichen Küche geleitet werden.
1887: Die Mieterin Eisenlohr lässt das Schaufenster vergrößern und das Kellerluftloch zum Keller des Nachbarhauses des Metzgers Wieland umbauen (Öffnung plan zum Fußweg),
1902: Der Schuhmacher Karl Humpfer lässt im Dachstock ein neues Zimmer mit einem Ofen einrichten.
1918: Der Friseur Eugen Schippert lässt einen neuen Schornstein erstellen.
1928: Der Anschluss des Hauses an die städtische Kanalisation erfolgt.
1953: Ein beleuchtes Hinweisschild auf den "Salon Kurt Lein" wird an der Fassade angebracht.
1983: Anbringung einer Markise.
1986: Die geplante Einrichtung eines Stehcafés im Erdgeschoss wird wieder fallen gelassen.
1989: Der Schornstein wird saniert.
Beschreibungen
1827: Wohnhaus mit 6,2 Ruten, Anbau 2,1 Ruten, insgesamt 8,3 Ruten Grundfläche in der Heilbronner Straße
1837 (Verkauf an J. G. Firnhaber): Eiiin dreystökigtes Wohnhauß sammt dem Anbau in der Gelbinger Gasse, sammt allen Zubehörden neben Seiler Wendel und Bürstenbinder Klein Häußer gelegen. Gültet zum K. Cameralamt 20 xr."
ca. 1840 (Güterbuch 2): "Gebäude 6,3 Rthn. VIII 287. Ein 3stokigtes Wohnhaus in der Gelbinger Gasse neben Zeugmacher Ungerer und Sailer Wendel. B.v.A. 1,800 fl."
1877 (Vereinbarung mit den Besitzern des Nachbarhauses Gelbinger Gasse 14): "Die Besitzerin des Wohnhauses Nr. 287 [Gelbinger Gasse 14] hat sich lt. Kfvertrags v. 27. Juli 1877 Kfb. Bd. 24 S. 311 für sich u. ihre Rechtsnachfolger verpflichtet, das leztgenannte Hintergebäude nicht höher zu bauen, um dem vorbeschriebenen Wohnhaus No. 288 das Licht nicht zu entziehen."
1877 (zu Nr. 288 gehörender Keller unter dem Nachbarhaus Nr. 287 = Gelbinger Gasse 14): "Der unter dem Hauseingang befindliche Keller verbleibt dem Verkäufer, jedoch mit der Einschränkung, daß er den Eingang in diesen Keller nicht mehr durch das verkaufte Haus nehmen darf, sondern zu diesem Zweck einen Eingang in seinem anstoßenden eigenen Haus durchzubrechen hat."
1893 (Güterbuch 12):
"Gebäude 51 qm VIII 287. ein 3stockiges Wohnhaus in der Gelbinger Gasse neben Gottlieb Wieland Metzger und Kaufmann Hofmann. [Steueranschlag] 4.600 M
[Gebäude] 17 qm ein an obiges Haus angebautes Huntergebäude No. 287. [Steueranschlag] 500 M
In dem Kaufvertrag vom 27. Juli 1877 Kfb S. 311 hat sich die Eigenthümerin (Wtb. Klenk) verpflichtet, für sich u. ihre Rechtsnachfolger das Hintergebäude nicht höher zu bauen, um dem Wohnhaus No. 288 [Gelbinger Gasse 16] das Licht nicht zu entziehen.
Der Eigenthümer des Hauses No. 288 hat vorgebracht, daß der Durchgang durch den zwischen No. 287 u. 288 befindlichen Winkel u. der Ein- bzw. Ausgang in den WInkel von Haus No. 287 kein Recht, sondern nur von ihm gestattet sei.
Der unter dem Hauseingang befindliche Keller gehört zu Haus No. 288."
Quellen
Archivalien:
- Baurechtsamt SHA, Bauakten
- Stadtarchiv Schwäb. Hall 19/827 (Güterbuch 2), S. 514
- Stadtarchiv Schwäb. Hall 19/830 (Güterbuch 5), S. 90
- Stadtarchiv Schwäb. Hall 19/837 (Güterbuch 12), S. 123-124
- Stadtarchiv Schwäb. Hall 19/1019 (Güterbuch 1837), Bl. 114r
- Stadtarchiv Schwäb. Hall 19/1037 (Kaufbuch, Bd. 18, 1871), S. 286
- Stadtarchiv Schwäb. Hall 19/1042 (Kaufbuch, Bd. 24, 1877), S. 311
- Stadtarchiv Schwäb. Hall 19/1057 (Kaufbuch, Bd. 40, 1893), S. 206